23.03.2010 - 1. FC Köln

1. FC Köln ohne Fans in Hoffenheim


Im Nachgang zu der dreieinhalbstündigen mündlichen Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht am Montagabend haben zwischen dem DFB und dem Bundesligisten 1. FC Köln weitere Gespräche stattgefunden.

Auf dieser Grundlage hat das Sportgericht im Rahmen eines schriftlichen Verfahrens am Dienstagmittag ein Urteil gefällt, das der 1. FC Köln eigenen Angaben bereits akzeptiert hat. Die Strafe gegen den FC besteht aus zwei Sanktionen:

Die Domstädter werden zum Ausschluss ihrer Fans beim Auswärtsspiel bei der TSG Hoffenheim verurteilt. So dürfen für dieses Spiel an FC-Anhänger keine Steh- und Sitzplatztickets verkauft werden. Der FC muss der TSG Hoffenheim Schadenersatz im Wert des entsprechenden Kartenkontingents zahlen.

Zusätzlich wird der 1. FC Köln mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro belegt. Mit dem Urteil sind alle fünf Partien, die Gegenstand der Anklage des Kontrollausschusses waren, abschließend sanktioniert. Michael Meier zum DFB-Urteil: „Wir haben diesem Urteil zugestimmt und haben damit das Worst-Case-Szenario eines Teil- oder Vollausschlusses unserer Fans bei Heimspielen vermieden. Aufgrund der früheren gegen uns ausgesprochenen Sportgerichtsurteile und des im Raum stehenden Geisterspiels haben wir das Urteil so angenommen.“

Wir wollen von Euch wissen, wie Ihr zu diesem Thema steht. Schreibt uns bis Freitag Eure Meinung an info@stadionwelt.de. Ausgewählte Beiträge werden wir im Anschluss veröffentlichen. (Faszination Fankurve, 23.03.2010)

Fanfotos 1. FC Köln




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