10.03.2017 - 1. FC Köln

1. FC Köln zieht erneut vor Bundesgerichtshof


Nachdem das Oberlandesgericht (OLG) Köln gestern entschied, dass der 1. FC Köln 20.340 Euro von dem beim Paderborn-Heimspiel überführten Böllerwerfer bekommen soll, hat der Verein nun Revision beim Bundesgerichtshof gegen das OLG Urteil eingelegt.

Der 1. FC Köln wollte gegenüber dem Böllerwerfer einen Anspruch in Höhe von 30.000 Euro geltend machen, das OLG Köln rechnete jedoch anders und kam auf 20.340 Euro (Faszination Fankurve berichtete), gab dem Bundesligisten jedoch weitestgehend Recht.


„Wir teilen in diesem Teilaspekt die Auffassung des Gerichts nicht. Insgesamt sind wir jedoch froh, dass unsere Rechtsposition bestätigt ist und das OLG in der offenen Frage der Schadensberechnung auf unsere Anregung hin die Revision beim BGH zugelassen hat. Diese Möglichkeit werden wir wahrnehmen. So kann diese für die Regresspraxis bedeutende Frage höchstrichterlich entschieden und auch in diesem Bereich für uns und die anderen Clubs die erforderliche Rechtssicherheit herbeigeführt werden“, wird der Geschäftsführer des 1. FC Köln, Alexander Wehrle auf der Vereinswebseite zitiert. Der 1. FC Köln hat bereits mit dem ursprünglichen Urteil des Bundesgerichtshofs für Rechtssicherheit bei den Fußballclubs gesorgt, die Verbandsstrafen an die Verursacher weiterleiten wollen. Nun wollen die Geißböcke auch für Rechtssicherheit bei der Höhe der Regressansprüche sorgen. (Faszination Fankurve, 10.03.2017)

Fanfotos 1. FC Köln




Weitere News:
08.11.2021: Ultras 1. FC Köln mit Stellungnahme zur aktuellen Situation
29.10.2021: Auch Kölner Fanszene macht für morgige Demo mobil
19.10.2021: Auseinandersetzung bei U19-Spiel zwischen Genk & Köln
15.10.2021: Plakate gegen Dietmar Hopp im Stadtbild von Köln
12.10.2021: „Bis auf weiteres keinen organisierten Support“

Alle 475 News anzeigen