Der 1. FC Magdeburg hat Einspruch gegen das gestern vom DFB-Sportgericht ausgesprochenen Urteil Einspruch eingelegt. Der DFB verurteilte den FCM zu einer Geldstrafe und erteilte Auflagen, wie personalisierte Auswärtstickets und Choreografien, die vorab angemeldet werden müssen.
„Am heutigen Mittwoch, 19.07.2017 hat der 1. FC Magdeburg gegen das vom DFB-Sportgericht am vergangenen Dienstag 18.07.2017 festgelegte Urteil fristgerecht Einspruch eingelegt. Der 1. FC Magdeburg strebt in seinem Einspruch eine Abänderung des Urteils an“, teilte der 1. FC Magdeburg heute mit. Der Drittligist hatte 24 Stunden Zeit, um Einspruch gegen das DFB-Urteil einzulegen. (Faszination Fankurve, 19.07.2017)