24.01.2021 - Dynamo Dresden/Hansa Rostock

117 Verfahren, eine Verurteilung nach Auseinandersetzung


Im Vorfeld des Drittligaspiels zwischen Dynamo Dresden und dem FC Hansa Rostock kam es am 19. März 2016 in Dresden an der Löbtauer Straße Ecke Berliner Straße zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung zwischen einer dreistelligen Anzahl an Anhängern (Faszination Fankurve berichtete).


Nach den Vorfällen wurden 41 Dynamo- und 76 Hansa-Fans in Gewahrsam genommen. Letztlich kam es zu 43 Ermittlungsverfahren gegen Dynamo und 74 Ermittlungsverfahren gegen Hansa-Fans wegen des Verdachts auf Landfriedensbruch, Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung. Im Zuge der Ermittlungen kam es laut Angaben des Sächsischen Innenminsteriums zu elf Hausdurchsuchungen in Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg. Doch die Durchsuchungen brachten „keine weiteren Erkenntnisse zum Tathergang“.

Aus einer Antwort des Sächsischen Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Marika Tändler-Walenta (DIE LINKE) geht nun hervor, dass fast alle der insgesamt 117 Ermittlungsverfahren eingestellt wurde. Laut Antwort des Innenministeriums wurden alle 74 Ermittlungsverfahren, die gegen Hansa-Fans geführt wurde, eingestellt. Von den 43 Verfahren gegen Dynamo-Fans endeten laut Innenministerium lediglich zwei Verfahren mit einer Verurteilung.

Ausschnitte der Vorfälle vom 19.03.2016 im Video:

Die Schwarz-Gelbe Hilfe, die Dynamo-Fans bei Problemen mit Polizei und Justiz unterstützt, erklärte hingegen, dass einer der beiden Dynamo-Fans, die ursprünglich verurteilt wurden, mittlerweile in der Berufung erfolgreich war: „Aus der Statistik geht hervor, dass lediglich ein Fußballfan, der dem Fanlager der SG Dynamo Dresden zuzurechnen sei, rechtskräftig verurteilt wurde. Nach Informationen der Schwarz-Gelben Hilfe hatte der zweite Dynamofan, welcher in der Statistik noch als nicht-rechtskräftig Verurteilter aufgeführt wird, mittlerweile mit einer Berufung am Landgericht Dresden Erfolg. Noch am 02.04.2019 titelte das Internetportal 'Tag24', dass nach der vermeintlichen 'Hooligan-Schlacht an der Berliner Straße' zwei mutmaßlichen Dynamoschlägern ein im Internet kursierendes Handyvideo der Auseinandersetzung zum Verhängnis geworden sei. Journalistisch unbeachtet blieb allerdings, dass gegen die damaligen Urteile des Amtsgericht Dresden, sieben Monate auf Bewährung sowie eine Geldstrafe über 900 Euro, beide Dynamofans mit Hilfe ihrer Verteidigerinnen Berufung eingelegt hatten. Während die ausgesprochene Geldstrafe schon vom Landgericht im Zwischenverfahren einkassiert wurde, hielt die Bewährungsstrafe nach einer mündlichen Verhandlung im Oktober 2020 ebenfalls nicht mehr stand – beide Verfahren wurden somit nach § 153a Abs. 2 StPO eingestellt. Somit reihen sich auch die beiden Dynamofans in die insgesamt 39 eingestellten Verfahren gegen weitere mutmaßlich beteiligte Dynamofans ein. Wie dünn die Beweislage der Ermittlungen war, zeigt ebenfalls das Ergebnis der Anfrage. Bei drei weiteren ursprünglich beschuldigten Dynamofans wurde die Anklageschrift bereits vor der geplanten Eröffnung einer Hauptverhandlung am Amtsgericht Dresden durch den Vorsitzenden Richter abgewiesen.“, heißt es dazu von der Dresdner Fanhilfe. Somit endete letztlich nur eins von 117 Ermittlungsverfahren mit einer Verurteilung. (Faszination Fankurve, 24.01.2021)