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Das Landgericht Bremen hat gestern den Antrag von Rechtsanwalt Horst Wesemann zurückgewiesen, der forderte, dass der Werder Bremen Ultrà Valentin aus der Untersuchungshaft entlassen werden soll. Das Gericht begründete diese Entscheidung damit, dass Wiederholungsgefahr bestehen würde.
Nach Informationen des Weser Kuriers wurde die Wiederholungsgefahr durch Kontaktabbruch Valentins mit der Jugendgerichtshilfe und der Nichtteilnahme am Anti-Gewalt-Training begründet. Am zwölften Verhandlungstag wurde Valentin eine Freiheitsstrafe von zwei bis vier Jahren in Aussicht gestellt. Im Sommer wird der Werder Ultrà ein Jahr bereits in Untersuchungshaft abgesessen haben.
Zuletzt wurde in dem Prozess öffentlich, dass nun auch gegen ein mutmaßliches Opfer aus der Hooliganszene ermittelt wird (Faszination Fankurve berichtete). (Faszination Fankurve, 29.04.2016)