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Das Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt teilte gestern mit, dass während der ersten Saisonhälfte 2016/2017 zwölf Rayonverbote ausgesprochen worden sind und der FC Basel 24 Stadionverbote anordnete.
Sechs sogenannte Rayonverbote wurden an Fans der Gastmannschaft ausgesprochen, zudem gingen 13 der 24 Stadionverbote an Fans der Gastmannschaften. Ein Rayonverbot hat in der Schweiz zur Konsequenz, dass sich der jeweilige Fan bei dem entsprechenden Fußballspiel nicht in einem bestimmten Bereich rund um das Stadion aufhalten darf. Ein Rayonverbot zieht jeweils ein entsprechendes Stadionverbot mit sich. Im Kalenderjahr 2016 ermittelte die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt im Zusammenhang mit Fußballspielen in insgesamt 28 Fällen wegen versuchter vorsätzlicher Tötung, Körperverletzung, Diebstahl/Taschendiebstahl/Entreissdiebstahl, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, Landfriedensbruch, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Widerhandlung Sprengstoffgesetz, Widerhandlung gegen das Vermummungsverbot und Urkundenfälschung. Bislang sollen 30 Tatverdächtige ermittelt worden sein. Des Weiteren sind laut Aussage der Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt die durchschnittlichen Gesamtkosten der Kantonspolizei pro Heimspiel des FC Basel im Jahr 2016 um knapp 10 Prozent auf rund 180.000 Franken gestiegen, wohingegen die Gesamtkosten für Super-League-Heimspiele mit 140.000 Franken den tiefsten Wert seit mindestens 2010 darstellen. (Faszination Fankurve, 12.01.2017)