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Bereits Anfang Februar haben drei Mitglieder von Hannover 96 durch eine einstweilige Verfügung des Amtsgerichts Hannover bestätigt bekommen, dass der Hannover 96 e.V. den Mitgliedern eine vollständige Mitgliederliste zur Verfügung stellen muss (Faszination Fankurve berichtete).
Dadurch sollte die Chancengleichheit zwischen Vereinsführung und oppositionellen Fans im Vorfeld der anstehenden Mitgliederversammlung gewahrt werden. Doch beim Hannover 96 e.V. weigerte man sich, die Mitgliederliste weiterzugeben.
Das Amtsgericht Hannover hat deswegen gestern ein Zwangsgeld in Höhe 25.000 Euro gegenüber Martin Kind, der erster Vorsitzender des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V. ist, verhängt. Ersatzweise kann dieser auch für 25 Tage in Ersatzhaft gehen. Die Aushändigung der Mitgliederliste wurde von den Hannover 96-Fans bereits im November 2018 beantragt. (Faszination Fankurve, 09.03.2019)
Pressemitteilung @RAJuergenScholz
„Gericht verhängt Zwangsgeld gegen Martin Kind“#H96 #H96JHV pic.twitter.com/9v7UmG8zJY
— Dr. Andreas Hüttl (@Dr_Huettl) 8. März 2019