01.10.2018 - Hannover 96

Amtgericht erklärt Stadionverbot für unwirksam


Das Amtsgericht Frankfurt hat am vergangenen Freitag ein vom DFB gegen einen Fan von Hannover 96 ausgesprochenes Stadionverbot für unwirksam erklärt, da keine hinreichende Tatsachengrundlage bestanden hätte, dass von dem Fan zukünftig Störungen ausgehen könnten.

Am 04. November 2016, zwei Tage vor dem anstehenden Niedersachsenderby zwischen Eintracht Braunschweig und Hannover 96 wurde eine dreistellige Anzahl an Hannover 96-Fans auf einem Baumarkt-Parkplatz im Süden von Hildesheim vorläufig festgenommen (Faszination Fankurve berichtete). Mit Platzverweisen für den Derbytag wurden die betroffenen Fans am Besuch des Spiels in Braunschweig gehindert.

Ein Ermittlungsverfahren gegen den Hannover 96-Fan, der gegen das wegen dieses Vorfalls vom DFB ausgesprochene Stadionverbot geklagt hatte, wurde nicht eingeleitet. Der klagende Hannover 96-Fan war zudem vor dem Vorfall nicht polizeilich aufgefallen und bei ihm wurden vor Ort auch keine gefährlichen Gegenstände gefunden.


Der DFB sprach damals auf Empfehlung der Zentralen Informationsstelle der Polizei bundesweite Stadionverbote gegen 177 Hannover 96-Fans aus, die bis zum 26. März 2019 gültig sein sollten. Dagegen klagte der Hannover 96-Fan und bekam nun vorm Amtsgericht Frankfurt Recht: „Das Amtsgericht entschied, dass der Kläger einen Anspruch auf Aufhebung des Stadionverbots hat, weil dieses einer sachlichen Grundlage entbehre. Zwar stehe es dem Beklagten grundsätzlich frei, über den Zutritt Dritter zu Stadien zu entscheiden. Der Ausschluss eines Einzelnen dürfe jedoch nicht ohne sachlichen Grund und nicht willkürlich erfolgen. Die Besorgnis einer künftigen Störung durch einen Fußballfan sei nicht davon abhängig, dass tatsächlich ein Ermittlungsverfahren eingeleitet würde. Es bedürfe auch nicht des Nachweises vorheriger Straftaten oder rechtswidrigen Handelns. Der Beklagte muss aber eine eigene Tatsachengrundlage ermitteln und darf sich nicht auf subjektive Einschätzungen der Polizei verlassen. Allein der Platzverweis gegen den Kläger reiche im konkreten Falle nicht aus, denn neben diesem und der Ingewahrsamnahme lägen keinerlei Tatsachen hinreichende Art vor, welche die Besorgnis künftiger Störungen durch den Kläger rechtfertigten. Selbst wenn in einzelnen Fahrzeugen bei einer Kontrolle gefährliche Gegenstände gefunden würden, könnten diese nicht ohne weiteren Erkenntnisse 177 Personen zugerechnet werden. Der Kläger sei weder polizeibekannt noch für Störungen in Stadien in der Vergangenheit auffällig gewesen, so dass der Beklagte hier ein Pauschalurteil gefällt habe, ohne dass eine hinreichende Tatsachengrundlage für den Ausspruch eines Stadionverbot bestanden hätte“, teilte das Amtsgericht Frankfurt zu der Entscheidung am Freitag mit. Das Urteil des Amtsgerichts aus Frankfurt am Main ist noch nicht rechtskräftig. (Faszination Fankurve, 01.10.2018)

Fanfotos Hannover 96




Weitere News:
26.10.2021: Offener Brief der Fanszene Hannover an die Landesregierung
08.10.2021: Fanszene Hannover nennt Bedingungen für Rückkehr
01.10.2021: „Voraussetzungen für die Rückkehr ins Stadion diskutieren“
20.08.2021: Mit Hannover 96 durch Europa
06.08.2021: Kneipenaktion der Hannover 96-Fanszene

Alle 377 News anzeigen