01.02.2018 - 1. FC Magdeburg

Anhörungsrecht vor Aussprache von Stadionverboten


Der 1. FC Magdeburg hat nach Rücksprache mit der Fanhilfe Magdeburg die eigenen Richtlinien zur Vergabe von Stadionverboten geändert. Demnach wird betroffenen FCM-Fans noch vor Aussprache von Stadionverboten durch den 1. FC Magdeburg ein Anhörungsrecht eingeräumt.

Bisher war es in der Praxis in Magdeburg so, dass betroffene Fans erst nach Aussprache des Stadionverbots angehört wurden. Die neue Regelung stellt eine deutliche Verbesserung für Magdeburger Fans dar.

„Bereits seit einiger Zeit arbeitet die Fanhilfe Magdeburg zusammen mit dem Stadionverbots-Beauftragten des 1. FC Magdeburg an einer Richtlinie zur Vereinheitlichung der Vergabe von Stadionverboten, wobei wir als Fanhilfe natürlich die Fan-Perspektive vertreten. Hierbei stand zuletzt eine Stärkung des Anhörungsrechts für Betroffene im Vordergrund der Diskussionen. Bereits bisher räumte der Verein im Rahmen eines Stadionverbots-Verfahrens diese Möglichkeit ein, jedoch konnten Betroffene erst nach Aussprache des Stadionverbots beim Verein vorsprechen und ggf. auf eine Rücknahme oder Reduzierung der Stadionverbotsdauer hoffen. Nunmehr können wir mitteilen, dass der 1. FC Magdeburg ab sofort erst dann über Notwendigkeit oder Dauer eines Stadionverbots entscheiden wird, nachdem Betroffene sich zu den zu einem möglichen Stadionverbot führenden Gründen schriftlich oder persönlich äußern konnten. Die Fanhilfe hofft zusammen mit dem 1. FC Magdeburg, dass durch diese Maßnahme zukünftig Härtefälle und Ungerechtigkeiten bei der Vergabe von Stadionverboten minimiert werden. Für Rückmeldungen an den Verein wird der 1. FC Magdeburg zeitnah einen Ansprechpartner samt Kontaktdaten auf der Vereinshomepage veröffentlichen“, erklärte die Fanhilfe Magdeburg dazu.

Die neue Regelung gilt nur bei Stadionverboten, die durch den 1. FC Magdeburg ausgesprochen werden, wie die Fanhilfe Magdeburg klarstellt. Auf das Prozedere bei Aussprachen anderer Vereine hat die Neuregelung keine Auswirkung. Stadionverbote basieren auf dem Hausrecht und können von den jeweiligen Vereinen und dem DFB mit bundesweiter Gültigkeit ausgesprochen werden. Die meisten Stadionverbote werden in Deutschland von den Vereinen gegen Gästefans ausgesprochen. (Faszination Fankurve, 01.02.2018)

Fanfotos 1. FC Magdeburg




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