25.09.2015 - Werder Bremen

Anklage gegen Werder-Ultrà erhoben


Nach mehreren Monaten in Untersuchungshaft hat die Staatsanwaltschaft Bremen nun Anklage gegen den Werder Ultrà Valentin erhoben, der nach dem Nordderby im April 2015 gegen den Hamburger SV an einer Auseinandersetzung mit Bremer Hooligans beteiligt gewesen sein soll.

Laut Informationen von Radio Bremen bezeichnet die Staatsanwaltschaft Bremen den Werder Ultrà bei dieser Aktion als „Hauptaggressor“. Ihm wird vorgeworfen, einem der Hooligans gegen den Kopf getreten zu haben und einen elf Kilogramm Blumenkübel geworfen zu haben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Ultrà weitere Angriffe auf Personen der rechten Szene, einen Steinwurf auf eine NPD-Demonstration und weitere Körperverletzungsdelikte vor. Ultras in ganz Deutschland forderten immer wieder die Freilassung des Inhaftierten, da Angriffe auf linksgerichtete Ultras in Bremen vorwiegend von rechten Hooligans ausgingen und die Ultràgruppen daraufhin ihre Verteidigung organisierten. Werder Ultras werfen den Ermittlungsbehörden vor, gegen die rechten Hooligans in der Vergangenheit nicht akkribisch genug ermittelt zu haben. (Faszination Fankurve, 25.09.2015)

UPDATE: 15:15 Uhr:
Pressemitteilung des Anwaltes von Valentin zu der erhobenen Anklage

"StA erhebt Anklage gegen drei angebliche „Ultras“
"Valentin" ist einer der drei Angeklagten. Die Auswahl der Angeschuldigten erscheint eher zufällig, sind doch an dem nach Auffassung der StA wichtigsten Anklagevorwurf „Verdener Strasse“ insgesamt weitere 8 Personen beteiligt gewesen – so die StA. Es wird sicher interessant aufzuklären, woher eigentlich die vielen angeblich geworfenen Blumenkübel gekommen sind, wird doch nun gerade ein solcher Vorwurf gegenüber einer Mehrzahl von Personen behauptet.
Wenn bedacht wird, dass der wesentliche Inhalt einer Anklageschrift vor Verlesung derselben im Rahmen einer öffentlichen Hauptverhandlung nicht bekannt gemacht werden darf, dann verwundert doch die Ausführlichkeit mit der genau dieser Inhalt in der veröffentlichten Meinung berichtet wird. Nicht nur als Verteidiger darf man sich fragen, wer den Inhalt dieser Anklage nun „durchgesteckt“ hat?
Fakt ist, dass die Verteidigung noch vor der Anklageerhebung beantragt hatte, nochmals Akteneinsicht zu erhalten, damit vor dem Hintergrund der dann abgeschlossenen Ermittlungen die Möglichkeit einer Stellungnahme geprüft werden könne. Diese Möglichkeit ist der Verteidigung nicht eingeräumt worden, stattdessen ohne nochmaliges rechtliches Gehör die Anklage erhoben worden. Dieses rechtliche Gehör wird die Verteidigung nun gegenüber dem Gericht nachholen, auch wenn die Anklageerhebung damit nicht mehr aufzuhalten ist, trotz erheblicher Mängel. Die Anklage entspricht in einzelnen Formulierungen nicht dem Gesetz. Der Anklagesatz enthält z.B. Beweiswürdigungen, die im Anklagesatz nicht aufgeführt werden dürften. Und – ohne dass jetzt Einzelheiten der Anklage mitgeteilt werden, fragt sich die Verteidigung, welchen Tatbestand jemand erfüllt haben könnte, der ohne jemanden zu treffen oder zu verletzten, mit der Faust in die Richtung eines evtl. Gegners deutet.
Auch fragt sich die Verteidigung, warum seitens der Polizei und der Staatsanwaltschaft möglicherweise entlastenden Hinweisen nicht nachgegangen und das was an Beweismitteln vorliegt, nicht sorgfältiger geprüft wurde. Einseitige Interpretationen offenbaren leider nicht immer die tatsächlichen Gegebenheiten. Offensichtlich lässt der politische Druck auf das Verfahren „fünfe mal gerade sein“.
Die StA hatte zunächst Anklage zum Landgericht erhoben. Die Staatsanwaltschaft hatte darauf abgestellt, dass es sich um ein besonders umfangreiches Verfahren handele und wegen der auch weltweiten Unterstützung die „Valentin“ erfahren habe, ein besonderes öffentliches Interesse bestehe. Die Jugendstrafkammer erklärte sich allerdings für unzuständig und lehnte eine Übernahme des Verfahrens ab. Der Strafrahmen des Jugendschöffengerichts sei ausreichend.
Die Anklage wurde deshalb zurück genommen und nun erneut beim Jugendschöffengericht erhoben. Ob und wann dieses Verfahren in welchem Umfange auch immer zur Verhandlung ansteht, kann gegenwärtig noch nicht gesagt werden.
Die Verteidigung wird nach nochmaliger Akteneinsicht das vorhandene Material auswerten und sodann auch wegen der Haftfrage erneut vorstellig werden. Zuständig dafür dürfte jetzt der Jugendrichter sein.
Eine erneute Haftprüfung durchzuführen, wird die Verteidigung für die erste Oktoberhälfte beantragen.
Gez. Horst Wesemann
Verteidiger"

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