09.08.2019 - Karlsruher SC

„Ansehnliche und emotional ergreifende Veranstaltung“


Der Karlsruher SC wurde gestern vom Sportgericht des DFB zu einer 3.000 Euro Geldstrafe verurteilt, weil man in Frankfurt der Meinung war, dass die von der Polizei und der Stadt genehmigte Veranstaltung der Supporters Karlsruhe im Nachgang des Heimspiels im November 2018 gegen die Würzburger Kickers auch beim DFB anzumelden wäre.

Sanktioniert wurde vom DFB damit nicht das Zünden von Pyrotechnik zum Abschied des Wildparkstadions, sondern die fehlende Anmeldung beim Verband. Der KSC will, wie von der Fanszene gefordert, gegen die DFB-Entscheidung in Berufung gehen (Faszination Fankurve berichtete).

Im Nachgang des Urteils haben sich gestern Abend die Supporters Karlsruhe zum DFB-Urteil zu Wort gemeldet. Die Supporters Karlsruhe waren Veranstalter der Abschiedsaktion, was auch vom DFB anerkannt wurde. Eigentlich waren Vertreter der Supporters bei der gestrigen mündlichen Verhandlung beim DFB nur als Zuschauer eingeladen, letztlich wurde ein Vertreter jedoch sogar als Zeuge gehört, was laut den Supporters ein Novum vor einem DFB-Sportgericht war, wo noch nie ein Fanvertreter vorgesprochen haben soll. Während der Verhandlung soll die Veranstaltung der Supporters Karlsruhe, bei der zahlreiche Bengalische Fackeln abgebrannt wurden, vom DFB sogar als „ansehnliche und emotional ergreifende Veranstaltung“ bezeichnet worden sein.


„Die Supporters Karlsruhe 1986 e.V. als Veranstalter des 'Wildparkabschieds' teilen diese Rechtsauffassung ausdrücklich nicht! Als unabhängiger Fan-Dachverband sehen wir die Entscheidungshoheit über die Ausrichtung einer vom Fußballverband bzw. Spielbetrieb unabhängigen Veranstaltung als klare Kompetenzüberschreitung des DFB-Kontrollausschusses. Wurde gegen den Karlsruher Sport-Club wenige Wochen nach der Veranstaltung noch wegen des 'Zündens von Pyrotechnik' ermittelt, kommt der Verband heute zu der überraschenden Erkenntnis, dass es sich bei der gezeigten Pyroaktion durchaus um eine 'ansehnliche und emotional ergreifende Veranstaltung' gehandelt habe. Im Umkehrschluss sind wir uns aufgrund der heutigen Argumentation des Verbandes sicher, wäre der Wildpark ohne Pyrotechnik verabschiedet worden, hätte der DFB im Nachgang wegen einer fehlenden Genehmigung der Veranstaltung gar nicht erst ermittelt, was aus unserer Sicht tief in die Doppelmoral des Verbandes blicken lässt. Der 1. Vorsitzende der Supporters Karlsruhe 1986 e.V. wurde während der Verhandlung kurzfristig als Zeuge angehört, allerdings fanden seine Ausführungen bzgl. Vorbereitung, Genehmigung und Ablauf der Veranstaltung keinerlei Berücksichtigung im Urteil. Hier scheint es, als würden die Richter gezielt die Augen vor der Wahrheit verschließen. Aufgrund der Urteilsbegründung des Sportgerichts fragen wir uns, ob der Fußball-Verband als nicht staatliche Institution, die Entscheidungen einer Polizeibehörde und somit der Rechtsstaatlichkeit revidieren und dadurch in die Grundfreiheiten unabhängiger Dritter eingreifen kann und darf. Eine entsprechende juristische Bewertung gilt es für uns einzuholen. Da sich der Karlsruher Sport-Club unserer Auffassung nach, nichts hat zu Schulden kommen lassen, bestärken wir den Verein, Revision gegen das Urteil einzulegen und den Weg durch die nachfolgenden Instanzen weiter zu beschreiten. Der Karlsruher Sport-Club kann sich hierbei auf unsere vollste Unterstützung verlassen. Abschließend bleibt aber auch positiv anzumerken, dass die Teilnahme und Anhörung von Fanvertretern an einer Verhandlung des DFB-Sportgerichts ermöglicht wurde, was bisher ein Novum im Deutschen Fußball darstellt“, blicken die Supporters Karlsruhe auf die gestrige Verhandlung in Frankfurt zurück. (Faszination Fankurve, 09.08.2019)

Fanfotos Karlsruher SC




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