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Horst Wesemann, Anwalt des Werder Bremen Ultrà Valentin forderte beim heutigen Prozessauftakt gegen seinen Mandanten die Einstellung der Gerichtsverhandlung wegen Verfahrensfehlern. Der Rechtsanwalt begründete seinen Antrag mit der Behandlung, die Valentin seitens Polizei und Justiz erfahren musste.
So wurde nach zwischenzeitlicher Entlassung aus der Untersuchungshaft wieder in Haft genommen und in eine Justizvollzugsanstalt verlegt, in der auch Neonazis untergebracht sein sollen. Der Antrag von Rechtsanwalt Wesemann wurde vom Richter des Landgerichts Bremen laut Weserreport abgelehnt.
Demnach wurde ein weiterer Antrag Wesemanns abgelehnt, der einen Staatsanwalt des Gerichts verweisen wollte, um ihn später als Zeugen hören zu können. Der Anwalt von Valentin soll Polizei und Justiz vorgeworfen haben, auf dem rechten Auge blind zu sein.
Neben Valentin sind in dem Verfahren zwei weitere antirassistische Werder Bremen Ultras angeklagt, die an den Auseinandersetzungen rechtsgerichteter Bremer Hooligans und alternativer Ultras nach dem Nordderby auf der Verdener Straße beteiligt gewesen sein sollen. Die Rechtsanwältin von einem der beiden weiteren Angeklagten warf Polizei und Staatsanwaltschaft vor, einen Zeugen, der sich mittlerweile im Ausland befinden soll, nicht gründlich genug befragt zu haben. Am 1. Februar 2016 soll der Prozess weiter gehen. (Faszination Fankurve, 28.01.2016)