17.06.2016 - Autokorso

Autokorso nach dem Spiel: Was ist erlaubt?


Gerade jetzt bei der UEFA EURO 2016 in Frankreich fahren wieder viele Fans nach den gewonnenen Partien ihrer Teams mit Auto durch die Stadt, um den Sieg zu feiern. Doch beim Feiern sollten die Anhänger einiges beachten, um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen.

Grundsätzlich, so die Juristin Michaela Rassat von der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH, ist ein Autokorso keine Demonstration. Demnach gibt es kein Recht, sportliche Erfolge auf diese Art und Weise im Straßenverkehr zu feiern. Jedoch ahndet die Polizei dies demnach nicht besonders streng, solange einige Regeln eingehalten werden.

Zum Beispiel ist es nicht zulässig, Sicht und Gehör des Fahrers, beispielsweise durch Fahnen und laute Geräusche, einzuschränken. Außerdem müssen laut Rassat alle Insassen eines PKW angeschnallt sein. Dauerhaftes Hupen ist zwar vom Gesetz nicht gedeckt, wird aber im Sonderfall von der Polizei weitestgehend toleriert. Grundsätzlich gilt das Gebot der Rücksichtnahme. Dieses besagt, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet oder nicht mehr als nötig behindert werden dürfen.

Wer sich an die genannten Hinweise hält, kann der D.A.S. zufolge auch weiter im Rahmen eines Autokorsos feiern. (Faszination Fankurve, 17.06.2016)