08.03.2013 - BAG

BAG reagiert auf Nacktkontrollen


Vergangenen Sonntag spielten der SV Darmstadt 98 und der Hallesche FC in der dritten Liga gegeneinander. Dabei soll es zu diskriminierenden Kontrollmaßnahmen gekommen sein. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte (BAG) hat sich jetzt zu den Vorfällen geäußert und die Maßnahmen kritisiert.

Faszination Fankurve dokumentiert die Mitteilung die gesamte Mitteilung der BAG:

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte (BAG) kritisiert auf das Entschiedenste diskriminierende Kontrollmaßnahmen beim Drittligaspiel am 03. März 2013 zwischen dem SV Darmstadt 98 und dem Halleschen FC. Nachdem die Anhänger des Gastvereins bereits bei der Zugabreise in Halle von Beamten der Bundespolizei sowie beim Betreten des Stadions am Böllenfalltor vom zuständigen Ordnungsdienst kontrolliert worden waren, wurden mindestens zwei Fans des HFC im Alter von 17 bzw. 20 Jahren in einem Zelt, welches zuvor auf Nachfrage dem HFC-Fanbeauftragten gegenüber als „Sanitäterzelt“ bezeichnet wurde, von Beamten der hessischen Landespolizei einer Vollkörperkontrolle unterzogen. Die beiden Betroffenen mussten sich vor den Polizeibeamten bis auf die Unterhose entkleiden, sich schließlich auch der Unterhose entledigen, und wurden im Anal- und Genitalbereich untersucht und dabei offenbar auch in diesem Bereich berührt. Die Betroffenen, bei denen übrigens keinerlei verbotenen Gegenstände o.ä. gefunden wurden, fühlten sich durch diese Maßnahme erheblich in ihrer Ehre und Würde verletzt. Es erfolgte keine Belehrung, dass man sich der Kontrollmaßnahme entziehen kann, indem man auf den Stadionbesuch verzichtet, sondern die Betroffenen wurden gegen ihren bekundeten Willen dieser Kontrolle unterzogen. Ebenfalls wurde die Begleitung durch eine Vertrauensperson (bspw. Fanprojektmitarbeiter) verwehrt. Unser um Klärung bemühter Kollege vom Fanprojekt Halle wurde von den Beamten gerügt und mit Verweis auf § 81 a StPO abgewiesen. Ungeachtet der Tatsache, dass beide Betroffene wohl kaum als „Beschuldigte“ im Sinne der Strafprozessordnung gelten dürften, und insofern § 81 a StPO ebensowenig zutreffend ist, wie dieser die Anwesenheit einer Vertrauensperson ausschließt, konterkariert dieser Umgang mit unserem Kollegen Steffen Kluge die vom „Nationalen Konzept Sport und Sicherheit“ (NKSS) geforderte Kommunikation der Netzwerkpartner. Der durch nichts zu begründende Umgang mit den Betroffenen Fans wird als völlig unverhältnismäßig und unangemessen eingeschätzt und läuft sämtlichen Bemühungen um einen konstruktiven Dialog mit den aktiven Fanszenen zuwider. Wir fordern die Landespolizei Hessen sowie den Veranstalter und Hausrechtsinhaber SV Darmstadt 98 zu einer Stellungnahme auf. Gleichzeitig fordern wir den Deutschen Fußball-Bund auf, künftig in seinem unmittelbaren Zuständigkeitsbereich der 3. Liga dafür Sorge zu tragen, dass Kontrollen angemessen und verhältnismäßig und unter Wahrung der Menschenwürde durchgeführt werden.

i.A. Thomas Beckmann / Matthias Stein
BAG-Sprecher






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