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Am 14. August 2017 empfing der BFC Dynamo den FC Schalke 04 im Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark in Berlin in der 1. Runde des DFB-Pokals. Vor dem Spiel nahm die Polizei knapp 100 BFC-Fans in Gewahrsam. Ein Jahr später stellte ein Gericht nun fest, dass dies zu Unrecht geschah.
Einer der betroffenen BFC-Fans, die am Spieltag im Treptower Park in Gewahrsam genommen wurden, klagte gegen die Ingewahrsamnahme. Das Amtsgericht Tiergarten entschied in diesem Fall nun am 13. August 2018, dass die Ingewahrsamnahme rechtswidrig war. Der Polizeimaßnahme gegen den Fan, der vom Nachmittag bis um 22:30 Uhr in Polizeigewahrsam verbrachte, hätte von einem Richter bestätigt werden müssen. Da dies nicht geschah, war die siebenstündige Ingewahrsamnahme rechtswidrig, wie der Berliner Fananwalt René Lau betont, der den BFC-Fan betreut hatte und vor Gericht einen Sieg einfuhr. (Faszination Fankurve, 22.08.2018)