25.04.2019 - FC Schalke 04

BGH kassiert Verurteilung wegen versuchter Tötung


Weil zwei Fans des FC Schalke 04 im Sommer 2017 einen Borussia Dortmund-Fan auf einem Volksfest in Gladenbach im Landkreises Marburg-Biedenkopf in Hessen angegriff und dabei verletzten, verurteilte das Landgericht Marburg die Fans Anfang 2018 wegen versuchter Tötung zu Gefängnisstrafen von jeweils viereinhalb Jahren.

Die beiden Schalke-Fans, die bis heute in Untersuchungshaft sitzen, zogen mit Hilfe ihrer Rechtsanwälte vor den Bundesgerichtshof (BGH). Der zweite Strafsenat des Bundesgerichtshof kassierte gestern tatsächlich das Urteil des Marburger Landgerichts, obowhl die Erfolgsquote für Revisionen beim BGH nicht besonders hoch ist. In Marburg sah das Gericht bei der Tat noch einen „unbedingten Vernichtungswillen“ der Schalke-Fans, weshalb es vor einem Jahr zur Verurteilung wegen versuchter Tötung kam, obwohl die Staatsanwaltschaft damals nur eine Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung forderte. Nun hat der Bundesgerichtshof den Fall zurück nach Marburg gegeben.

„Der BGH stellte fast alles, was wir an dem Urteil kritisiert haben, als Rechtsfehler fest. In Kurzfassung: Der BGH erklärte dem Landgericht Marburg, was genau ein sogenannter 'bedingter Tötungsvorsatz' ist und warum dieser hier eben nicht festgestellt werden kann. Auch wunderte sich der BGH, genau wie wir, darüber, dass hier alle Beteiligten fröhlich in einen Topf geworfen und zur selben Strafe verurteilt wurden, obwohl sie etwas komplett anderes getan haben. Das ist ein guter Tag! Es gibt nun eine neue Verhandlung, die hoffentlich zu einem gerechten Ergebnis führen wird. Ungerecht ist, dass der Mandant seit seiner Festnahme bis heute inhaftiert wurde. Es entscheidet über die Fortdauer der Untersuchungshaft nämlich leider das Gericht, dessen Urteil man angefochten hat. Eines der vielen Fehler im System. Aber da der BGH heute Klartext sprach, darf man nun endlich, endlich davon ausgehen, dass der Mandant in ein paar Tagen endlich wieder ein freier (junger) Mann ist“, freut sich Rechtsanwalt Thomas Wings, der einen der beiden Schalke-Fans vor Gericht vertrat, über die gestrige Entscheidung am Bundesgerichtshof. (Faszination Fankurve, 25.04.2019)

Fanfotos FC Schalke 04




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