03.09.2015 - FC Schalke 04

Berufung abgelehnt: Schalke Ultrà muss ins Gefängnis


Wegen Abbrennens von Pyrotechnik beim Spiel des FC Schalke 04 gegen Eintracht Frankfurt am 24.11.2012 muss ein vorbestraftes Mitglied der Ultràgruppe "Hugos" eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und 6 Monate verbüßen. Die Strafe wird nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Dies hat der fünfte Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 11. August 2015 entschieden und heute öffentlich gemacht. Die Revision des Angeklagten gegen das Berufungsurteil des Landgerichts Essen wurde somit verworfen. Der heute 25 Jahre alte Angeklagte aus Gelsenkirchen gehört laut Informationen des Gerichts zu den führenden Mitgliedern der Gruppierung Hugos. Er sei bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten, unter anderem wegen Körperverletzungsdelikten, so das Gericht weiter. Zuletzt soll er wegen Körperverletzung mit einer Bewährungsstrafe bestraft worden sein.

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen mit anderen Ultras Bengalische Fackeln beim Spiel gegen Frankfurt gezündet zu haben. Die fielen teilweise unabsichtlich auf eine Werbeplane. Umherstehende Fans gerieten in Atemnot und erlitten Rauchgasverletzungen.

Zuletzt wurde ein Verfahren gegen einen weiteren Angeklagten eingestellt, weil der Richter es nicht als erwiesen ansah, dass die Rauchvergiftungen durch die Bengalos verursacht wurden. Vielmehr hätte die brennende Werbeplane diese ebenfalls hervorrufen können (Faszination Fankurve berichtete). Somit sei den Zündern keinerlei Absicht zu unterstellen. Für das Oberlandesgericht scheint dies keine Rolle gespielt zu haben. (Faszination Fankurve, 03.09.2015)

Fanfotos FC Schalke 04




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