21.02.2020 - 1. FSV Mainz 05

Betretungsverbote in Mainz während der Fastnachtszeit


Am gestrigen Donnerstag startet mit Altweiber die Straßenfastnacht in Mainz, bei der nicht nur neue Überwachungsmaßnahmen, wie Drohnen zum Einsatz kommen, sondern auch 69 Betretungsverbote für die Fastnachtszeit in der Mainzer Innenstadt ausgesprochen wurden.

Betroffenen von diesen Betretungsverboten, die am gestrigen Donnerstag sowie am Sonntag und Montag ihre Gültigkeit haben und den 69 Personen das Betreten von gewissen Teilen der Mainzer Innenstadt verbieten, sind auch Personen aus der Ultraszene vom FSV Mainz 05. „Dass etwa die vermeintliche Zugehörigkeit zur 'Ultra-Szene' als Argument für ein Betretungsverbot herangezogen wird, wundert uns schon gar nicht mehr“, kommentiert die Mainzer Fanhilfe die Begründung der Polizei für ein Betretungsverbot.

„Es ist ein äußerst empfindlicher Grundrechtseingriff, sich nicht mehr frei bewegen zu dürfen, noch dazu in der Stadt, in der Betroffene ihren Wohnsitz haben, arbeiten, ihr Sozialleben führen. Die Verbote werden nicht etwa von einem Gericht ausgesprochen, sondern von der Polizei und zwar auf Grundlage der eigenen Prognosen. Dabei ist besonders zu beachten, dass jene Prognosen äußerst fragwürdig zustandekommen. In diesen spielt die Unschuldsvermutung nämlich keine Rolle. Zwar kann sich eine Prognose auf rechtskräftige Verurteilungen stützen, muss es aber nicht. So spricht der Inspekteur der Polizei RLP, Jürgen Schmitt, zwar von 'Personen, die eine Straftat mit Bezug zu Rosenmontag, zur Johannisnacht oder zum 11.11. begangen hatten' – meint damit aber eigentlich Personen, gegen die in diesem Zusammenhang ein Ermittlungsverfahren eröffnet wurde. So verhält es sich auch in einem uns bekannten Fall“, so das Statement der Mainzer Fanhilfe zu den ausgesprochenen Betretungsverbote weiter.

Auch im Zusammenhang mit Fußballspielen werden in verschiedenen Städten regelmäßig sogenannte Betretungsverbote ausgesprochen. Betretungsverbote basieren auf dem Polizeirecht des jeweiligen Bundeslandes und können präventiv auch ohne eine vorherige Verurteilung ausgesprochen werden. Anders als bei von den Vereinen und Verbänden verhängten Stadionverboten kann man ausgesprochenen Betretungsverboten widersprechen und vor Gericht ziehen.

„Unsere Bedenken gegen die ausgesprochenen Betretungsverbote bleiben leider unbeachtlich, denn wir unterstellen der Polizei – sowohl im Hinblick auf den Drohnen-Einsatz, als auch hinsichtlich der Betretungsverbote – nicht unbedingt, dass sie rechtswidrig handelt. Das Problem liegt vielmehr im rheinlandpfälzischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG), das derart eingriffsintensive Maßnahmen ohne richterliche Überprüfung vorsieht und somit eine Rechtsgrundlage für das bedenkliche Vorgehen der Polizei schafft. Selbst wenn diese Maßnahmen aufgrund des POG also rechtmäßig sein sollten – sie beunruhigen uns zutiefst. Wir sehen sie als Teil einer autoritären, repressiven Entwicklung, die sich nicht zuletzt in den jüngsten Novellierungen verschiedener deutscher Polizeigesetze äußert“, kritisiert die Mainzer Fanhilfe das Mittel der Betretungsverbote in der aktuellen Stellungnahme.

Kritische Worte kommen von der Mainzer Fanhilfe auch zur Berichterstattung der Lokalmedien über Betretungsverbote und Überwachungsmaßnahmen während der Fastnachtszeit. Die Mainz 05-Fans vermissten in der Berichterstattung eine „kritische Haltung“ gegenüber der Polizei und den verkündeten Maßnahmen. (Faszination Fankurve, 21.02.2020)

Fanfotos 1. FSV Mainz 05




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