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Ein Ultrà von 1860 München wurde nach Informationen der AZ zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Nach Urteil des Amtsgerichts München muss der Löwenfan zudem 1.700 Euro zahlen. Bewährungsauflage ist zudem ein Fernbleiben sämtlicher Stadien.
Die Auflagen gelten für drei Jahre und schließen auch Sportplätze mit ein. Der Sechziger soll am 6. November 2013, gemeinsam mit anderen Löwenfans, eine Tram an der Fraunhoferstraße Ecke Erhardstraße via Notbremse zum Stehen gebracht haben und anschließend mit Gürteln und Tritten eine Auseinandersetzungen mit FC Bayern Fans geführt haben. Die Bayern Fans konnten nie ausfindig gemacht werden. Der Ultrà von 1860 wurde wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.
Der Vorfall ereignete sich nach dem Amateurderby zwischen beiden Teams am gleichen Abend. (Faszination Fankurve, 22.06.2015)