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Am 27. Oktober 2013 griffen Mitglieder von Unsterblich Wien eine Versammlung der Gewerkschaftsfraktion KOMintern an. Am Montag wurden nun die Urteile vor Gericht verkündet. Zwei Mitgliedern von Unsterblich wurden deshalb zu Bewährungsstrafen verurteilt.
Die Wiener Hooligans wurden wegen Hausfriedensbruch und Körperverletzung zu 14 bzw. 12 Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Dem Fanclub wurde im Januar 2013 wegen rechtsradikaler Tendenzen der Titel offizieller Fanclub von Austria Wien entzogen. Die Mitglieder erhielten Stadionverbot.
Zwei Gewerkschafter, die den Angriff der Hooligans abwehrten, wurden ebenfalls zu Bewährungsstrafen verurteilt. Anders als die Hooligans stimmten die linken Gewerkschafter dem Urteil nicht zu und überlegen in Berufung zu gehen. Der Anwalt der Gewerkschafter kritisierte das Urteil, da seine Mandanten Zivilcourage gezeigt hätten und die Angreifer der Polizei übergeben wollten. Der Richter betonte bereits am ersten Verhandlungstag, dass er keinen politischen Prozess leite. Welches unpolitische Motiv die Hooligans gehabt haben könnten, das linke Gewerkschaftshaus anzugreifen, blieb auch während des Prozesses verborgen. (Faszination Fankurve, 22.04.2015)