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TSV 1860 München Investor Hasan Ismaik hatte vor etwa einem halben Jahr offiziell Beschwerde gegen die 50+1 Regel im deutschen Fußball beim Bundeskartellamt eingereicht (Faszination Fankurve berichtete). Nun kam heraus, dass das Kartellamt aktuell kein Verfahren zum Thema führt.
Dies bestätigte ein Sprecher des Amtes gegenüber der Münchner Abendzeitung. Demnach hat das Bundeskartellamt die Beschwerde von Ismaik bisher nicht geprüft. Zudem sei fraglich, ob es überhaupt zu einer Überprüfung kommen wird.
Der Investor, der vor sechs Jahren beim TSV 1860 München einstieg und die Aktienmehrheit, aber nicht die Stimmenmehrheit an der ausgegliederten Kapitalgesellschaft von 1860 München hält, erklärte der Zeitung, dass er, wenn nötig, bis vor den Europäischen Gerichtshof ziehen würde, um 50+1 zu Fall zu bringen. Durch die 50+1 Regel wird sichergestellt, dass bei ausgegliederten ersten Mannschaften der Stammverein die Stimmenmehrheit an der ausgegliederten Kapitalgesellschaft hält. (Faszination Fankurve, 03.01.2018)