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Am Mittwochabend soll ein 1. FC Magdeburg Fan gegen Ende der ersten Halbzeit beim Auswärtsspiel beim VfR Aalen einen Böller gezündet haben. Andere FCM-Fans sollen darauf reagiert haben, indem der Zünder aus dem Gästeblock des Stadions geworfen wurde.
Dieser Vorfall deckt erneut die Schwächen des bisherigen Strafensystems des DFB auf. Vom Verband wird immer wieder eine Distanzierung von Böller- und Pyrozündern gefordert. Doch wenn Fans einen Böller-Werfer aus dem Block werfen, ermittelte das DFB-Sportgericht in der Vergangenheit trotzdem und bestrafte den Verein.
So zum Beispiel beim Heimspiel des 1. FC Köln gegen den SC Paderborn im März 2014. Ein Mann wirft im Norden des Müngersdorfer Stadions einen Böller und wird anschließend von anderen Fans gestellt und dem Ordnungsdienst übergeben. Das DFB-Sportgericht bestraft den 1. FC Köln trotzdem. Alleine wegen des Böllers soll der 1. FC Köln 30.000 Euro an das Sportgericht zahlen, die sich der Verein seit dem versucht vom Böller-Werfer zurück zu holen. (Faszination Fankurve, 04.03.2016)