08.04.2015 - 1. FC Köln

Böllerwerfer muss 30.000 Euro zahlen


Das Kölner Landgericht hat heute einen Böllerwerfer zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von 30.000 Euro verurteilt, weil er beim Spiel gegen Paderborn einen Böller aus dem Oberrang warf. Der 1. FC Köln wurde deshalb zu einer DFB-Strafe verurteilt und holt sich nun Teile der Strafzahlung zurück.

Andere Fans des Vereins stellten damals den Täter und übergaben ihm dem Ordnungsdienst. Im Nachgang des Vorfalls wurde der 1. FC Köln am 19. März 2014 u.a. wegen dieses Vorfalls zu einer DFB-Strafe in Höhe von 50.000 Euro verurteilt. Außerdem musste der Verein 30.000 Euro in den Ordnungsdienst investieren, der die Kölner-Fans zu Auswärtsspielen begleitet. Des Weiteren erhielt der 1. FC Köln zwei Spiele mit Schließung der Stehplätze auf Bewährung. Neben dem Vorfall beim Heimspiel gegen Paderborn wurde der 1. FC Köln wegen Vorfällen bei den Auswärtsspielen in Trier, Paderborn, Düsseldorf und Bochum bestraft.

Der Vorsitzende Richter gab dem 1. FC Köln bei der heutigen Urteilsverkündung recht. Eine außergerichtliche Einigung lag nicht im Interesse des 1. FC Köln. Der Verein erwartet sich von dem Urteil einen Präzedenzfall, der sich zum Maßstab für ähnliche Verfahren entwickeln könnte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Faszination Fankurve, 08.04.2015)

Fanfotos 1. FC Köln




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