03.08.2016 - 1. FC Magdeburg

​DFB-Bundesgericht behandelt am Dienstag den FCM-Fall


Ein gegen den 1. FC Magdeburg ausgesprochener Zuschauerteilausschluss wurde in eine Geldstrafe und eine Bewährungsverlängerung umgewandelt, nachdem der FCM sich beschwerte (Faszination Fankurve berichtete). Trotzdem landet der Fall nun vor dem DFB-Bundesgericht.

Der DFB-Kontrollausschuss hat gegen die Abmilderung des Urteils Berufung eingelegt, weshalb es am Dienstag ab 11 Uhr in Frankfurt unter Vorsitz von Achim Späth, dem Vorsitzenden des DFB-Bundesgerichts, zu einer Verhandlung kommt.

Der DFB-Kontrollausschuss fordert weiterhin zwei Drittligaheimspiel mit geschlossenem Block U, dafür aber nur eine Geldstrafe in Höhe von 9.000 statt 30.000 Euro.

Peter Fechner, Präsident des 1. FC Magdeburg erklärte zu der anstehenden Verhandlung vor dem DFB-Bundesgericht: „Auch das nun vom DFB-Kontrollausschuss mit der Berufung angegriffene Urteil vom 30.06.2016 trifft uns wirtschaftlich und inhaltlich sehr hart und deshalb haben wir für die Berufungseinlegung durch den DFB-Kontrollausschuss auch wenig Verständnis.Wichtig bleibt aber: Die erfolgte Verlängerung der Bewährungszeit durch das DFB-Sportgericht anstelle des zunächst vorgesehenen Zuschauerteilausschlusses ist auch und vor allem ein dringender Appell an unsere Fans, den ich noch einmal und ganz klar unterstreiche. Insbesondere das Abbrennen von Pyrotechnik bei Heim- und Auswärtsspielen war und bleibt ausdrücklich untersagt und kann empfindliche Sanktionen für den 1. FC Magdeburg zur Folge haben, die zudem auch den sportlichen Bereich treffen. Solche Aktionen schaden also auch dem sportlichen Fortkommen unserer Mannschaft massiv, was jedem Fan, der sich an so etwas beteiligt, auch klar sein muss. Wir werden daher auch zukünftig alle Anstrengungen unternehmen, die daraus resultierenden Schäden, vor allem auch seitens des DFB verhängte Geldstrafen und sonstige, etwa aufgrund eines Zuschauerteilausschlusses entstehenden Folgeschäden, auf ermittelte Täter umzulegen. Nach der aktuellen Rechtslage sind keine Kompromisse möglich. Umso mehr hoffen das Präsidium und die Lizenz-Mannschaft auf das Verständnis und die Vernunft unserer Fans.“

Am 18. August 2016 wird in Frankfurt unter Vorsitz von Robert Deller vor dem DFB-Sportgericht der erstinstanzliche Einspruch des 1. FC Kaiserslautern gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts gegen den Verein verhandelt. (Faszination Fankurve, 03.08.2016)

Fanfotos 1. FC Magdeburg




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