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Am kommenden Montag den 20. April wird das DFB-Bundesgericht über den Einspruch von Rot-Weiß Erfurt gegen die erstinstanzliche Verurteilung des Vereins zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro verhandeln, zu der der Club nach der Pyroshow zum Abschied des Steigerwaldstadions verurteilt wurde.
Ab 13 Uhr wird in Frankfurt über den Erfurter Widerspruch verhandelt. Der Verein erhielt von seinen Ultras Unterstützung, um das Widerspruchsverfahren zu finanzieren. Die Erfordia Ultras sammelten für die Finanzierung Spenden. Die Strafe selbst soll von den Spendengeldern aber nicht bezahlt werden.
Der Verein begründet den Einspruch u.a. damit, dass die Pyroshow eine separate Veranstaltung nach Ende des Testspiels gegen Groningen gewesen sei. (Faszination Fankurve, 14.04.2015)