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Der DFB-Kontrollausschuss war mit seinem Einspruch gegen das letzte Urteil des DFB-Sportgerichts gegen den 1. FC Magdeburg erfolgreich. Nach einer mündlichen Verhandlung wurde heute beschlossen, dass der Block U beim Heimspiel gegen Werder Bremen II geschlossen bleiben muss.
Die Blöcke 3 bis 6 müssen bei dem Drittligaspiel gegen die Bremer Zweitvertretung am 21. September 2016 geschlossen bleiben. Zudem muss Magdeburg eine Geldstrafe in Höhe von 9.000 Euro zahlen und erhält einen weiteren Zuschauerteilausschluss auf Bewährung. Der Bewährungszeitraum beträgt neun Monate.
Ursprünglich bestrafte das DFB-Sportgericht den FCM mit einem Zuschauerteilausschluss bei zwei Heimspielen. Der Verein ging dagegen erfolgreich in Berufung, doch der DFB-Kontrollausschluss legte Einspruch gegen die Aufhebung der Teilausschlüsse ein. Jetzt kommt es nach dem heutigen Urteil des DFB-Bundesgerichts doch zu einer Schließung des Block U bei mindestens einem Heimspiel.
„Wir sind trotz des für ein Heimspiel akzeptierten Teilausschlusses mit dem Ergebnis sehr zufrieden. Besonders positiv hervorzuheben ist, dass mit der heutigen mit uns abgestimmten Entscheidung der gravierende Vorfall aus dem Heimspiel gegen den FC Erzgebirge Aue vom 01.04.2016 (Abbrennen von ca. 30 Bengalos) ebenfalls mit erfasst ist. Dieser Fall war zuvor noch nicht Gegenstand des Verfahrens. Das gesamte Verfahren hatte seinen Schwerpunkt stets mit Bezug auf den Einsatz von Pyrotechnik, insbesondere aus dem Spiel gegen Dynamo Dresden (60 Bengalos). Wir hoffen sehr, dass unsere Fans künftig auf den Einsatz von Pyrotechnik verzichten“, erklärte Peter Fechner, Präsident des 1. FC Magdeburg auf der Vereinshomepage zu dem neuen Urteil.
Achim Späth, Vorsitzender des DFB-Bundesgerichts erklärte zu dem heutigen Urteil: „Aufgrund der massiven und wiederholten Pyrotechnik-Vorkommnisse war ein Widerruf der Bewährung unausweichlich. Angesichts der großen präventiven Anstrengungen des Vereins und der zu erwartenden Wirkung des Teilausschlusses konnte für die Zukunft nochmals eine konsensuale Lösung gefunden werden.“ (Faszination Fankurve, 09.08.2016)
Datum | Verein/Land | Strafe | Grund |
09.08.2016 | 1. FC Magdeburg | Schließung des Block U beim Spiel gegen Bremen II, weiterer Teilausschluss auf Bewährung und 9.000 Euro. | Vorfälle bei vier Spielen. |
28.07.2016 | Waldhof Mannheim | Zuschauerteilausschluss | Vorfälle bei den Relegationsspielen gegen die Sportfreunde Lotte. |
21.07.2016 | Hannover 96 | 12.000 Euro. | Pyro beim Spiel gegen Mönchengladbach am 15.04.2016 und Spruchband beim Spiel gegen Hannover. |
15.07.2016 | Dynamo Dresden | 20.000 Euro, geschlossener K-Block auf Bewährung, 40 eigene Ordner und nur ein Ticket pro Mitglied bei Auswärtsrisikospielen. | Vorfälle bei Spielen gegen bei den Spielen gegen Osnabrück, Rostock, Cottbus, Magdeburg, Aue und Münster. |
12.07.2016 | Eintracht Frankfurt | 80.000 Euro und geschlossener Block 40 beim Heimspiel gegen Schalke und ein weiterer Zuschauerteilausschluss auf Bewährung. | Pyroaktionen bei den Relegationsspielen gegen Nürnberg und beleidigende Plakate gegen den DFB seit der letzten Strafe. |
11.07.2016 | 1. FC Nürnberg | 70.000 Euro und geschlossene Blöcke 7,9 und 11 beim ersten Heimspiel der kommenden Saison | Pyroaktionen bei den Relegationsspielen gegen Frankfurt und Pyroaktion beim Spiel in Braunschweig. |
08.07.2016 | Borussia Dortmund | 75.000 Euro und Zuschauerteilausschluss auf Bewährung. | Pyro- und Blocksturm im Pokalfinale, Pyro bei Spielen gegen Leverkusen und Bierbecherwurf gegen die Bayern und Tennisballprotestaktion in Stuttgart. |
05.07.2016 | 1. FC Kaiserslautern | 22.000 Euro und Verlängerung de Bewährung um 6 Monate. | Beleidigede Plakate beim Spiel gegen RB Leipzig und Flitzer gegen den KSC. |