10.10.2016 - Eintracht Frankfurt

DFB-Sportgericht lehnt Frankfurter Beschwerde ab


Eintracht Frankfurt wollte die Strafe des eigentlich rechtskräftigen Urteil des DFB-Sportgerichts wegen der Vorfälle beim Pokalspiel in Magdeburg reduzieren, weil ein Täter überführt worden sein soll (Faszination Fankurve berichtete). Das DFB-Sportgericht hat den Antrag heute abgelehnt.

Der Verband begründet die Ablehnung damit, dass die Identität des mutmaßlichen Pyrowerfers, der durch ein Video eines anderen Eintracht Frankfurt Fan überführt worden sein soll, bereits vor Verkündung des Urteils bekannt gewesen sein soll. „Denn in der mündlichen Verhandlung sowie dem Urteil wurde ausdrücklich zu Gunsten von Eintracht Frankfurt eine Täterermittlung berücksichtigt, da diese schon am 26. September 2016 unmittelbar bevorstand“, heißt es vom DFB.

Die beiden Zuschauerteilausschlüsse beim Bundesligaheimspiel gegen Bayern München und beim Pokalspiel gegen Ingolstadt sowie die Auflage zu personalisierten Tickets bleiben somit erhalten. (Faszination Fankurve, 10.10.2016)

Fanfotos Eintracht Frankfurt




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