04.02.2020 - Hamburger SV

DFB bewilligt dem HSV den Einsatz von Pyrotechnik


Beim Heimspiel des Hamburger SV gegen den Karlsruher SC dürfen die Fans der Rothosen am kommenden Samstag im Volksparkstadion kontrolliert Pyrotechnik abbrennen. Zum ersten Mal gibt der DFB eine einmalige Sondergenehmigung für einen solchen Einsatz aus.


„Nach der behördlichen Genehmigung durch die zuständigen Stellen in Hamburg hat die Kommission 'Prävention & Sicherheit & Fußballkultur' des DFB einen Antrag des Hamburger SV bewilligt, wonach der Klub vor Anpfiff seines Heimspiels gegen den Karlsruher SC am 8. Februar 2020 im Volksparkstadion zehn Rauchtöpfe außerhalb der Zuschauerbereiche unter Aufsicht einer Fachfirma kontrolliert abbrennen darf. Es handelt sich seitens der Kommission im Einklang mit den Richtlinien zur Verbesserung der Sicherheit bei Bundesspielen um eine einmalige Ausnahmegenehmigung auf Basis der behördlichen Zustimmung für diesen Spieltag. Laut Antrag sieht der HSV für das Karlsruhe-Spiel vor, beim Einlaufen der Mannschaften eine begrenzte Zahl von zehn Rauchsimulatoren (Rauchtöpfen) im Innenraum zwischen Spielfeld und Nordtribüne abbrennen zu lassen. Die Aktion wird durchgehend von einem Pyrotechniker vor Ort begleitet und überwacht. Dieser nimmt auch die Einweisung der zehn beteiligten Fans vor. Feuerlöscher und Löscheimer stehen zur Verfügung. Hinter jedem eingewiesenen Fan wird ein Ordner postiert. Die Aktion ist bei widrigen Wetterbedingungen am Spieltag von der Feuerwehr vor Ort final freizugeben und kann unter Umständen auch noch abgesagt werden. Generell gilt, dass die Vereine zum Schutz der Zuschauer dafür zu sorgen haben, dass keine Pyrotechnik ins Stadion gebracht wird. Gleichwohl besteht die Möglichkeit, für behördlich genehmigte Feuerwerke oder ähnliche Veranstaltungen, die von einer Fachfirma durchgeführt werden, eine Ausnahmegenehmigung zu erlangen. Eine solche kann nur dann erteilt werden, wenn die Haftung und Verantwortung für den kontrollierten Einsatz von Pyrotechnik zweifelsfrei vom Veranstalter selbst übernommen werden. Das bedeutet: Da die gesetzlich verankerte Verkehrssicherungspflicht, also insbesondere der Schutz der Zuschauer, bei der Geschäftsführung des Vereins beziehungsweise am Spieltag bei den Sicherheitsbeauftragten und den Veranstaltungsleitern liegt, ist die Erteilung einer solchen Ausnahmegenehmigung nur möglich, wenn die zuständige Veranstaltungsbehörde eine derartige Vorführung genehmigt und der Heimverein sich zu seiner Verkehrssicherungspflicht für den Fall eines Schadens-Ereignisses bekennt. Jeder zukünftige Antrag unterliegt daher auch weiterhin der Einzelfallprüfung“, teilte der DFB dazu heute mit.

Im Februar 2019 erklärte Bernd Hoffmann, Vorstandsvorsitzender des HSV, dass man beim HSV erkannt habe, dass Pyrotechnik hierzulande ein Teil der Fankultur sei (Faszination Fankurve berichtete). Weil der Hamburger SV vom DFB-Sportgericht häufig zu hohen Geldstrafen wegen Pyroaktionen der eigenen Fans verurteilt wurde, startete bereits Ende 2018 ein Dialog zwischen Fan- und Vereinsvertretern zu diesem Thema. Der HSV hatte erkannt, dass man mit Verboten und Repressionen Pyroshows nicht effektiv verhindern kann, wie die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigten. Alleine im vergangenen Jahr musste der HSV 457.700 Euro an Strafen für Fanvergehen, vor allem wegen Pyroaktionen, zahlen.

Im November 2011 hatte der DFB die Diskussion um das Thema Legalisierung von Pyrotechnik für beendet erklärt (Faszination Fankurve berichtete). Die bundesweite Kampagne „Pyrotechnik legalisieren – Emotionen respektieren“ kämpfte damals mit vielen Ressourcen aus den aktiven Fanszenen für eine Legalisierung und ein entsprechendes Pilotprojekt. Laut Aussagen von Vertretern der Kampagne sollen damals mehrere Vereine für die Durchführung eines Pilotprojekts zur Legalisierung von Pyrotechnik bereit gewesen sein. Doch von den Verbänden wurde die Debatte für beendet erklärt.

In den aktiven Fanszenen setzte daraufhin eine Müdigkeit bei dem Thema Pyrotechnik ein. Viele Fanszenen versuchten gar nicht mehr, mit viel Aufklärungsarbeit die Verbände zu einer Legalisierung zu überzeugen und ständig Kompromisse bei dem Thema einzugehen, ohne Fortschritte zu erzielen. Schließlich lief es weiter, wie zuvor. Fast alle Fanszenen in Deutschland zünden bis heute mehrfach in der Saison Pyrotechnik und das DFB-Sportgericht bestraft die Vereine dafür mit hohen Geldstrafen. Teilweise wird versucht die Strafen komplett oder in Teilen auf Pyrozünder umzulegen, doch nur in den seltensten Fällen werden diese überhaupt ausfindig gemacht, da die Ultràgruppen bei der Vorbereitung solcher Aktionen professionell vorgehen. Durch den Vorstoß des Hamburger SV könnten sich nun weitere Vereine in Deutschland ermutigt fühlen, beim DFB ebenfalls Ausnahmegenehmigungen zu beantragen. (Faszination Fankurve, 04.02.2020)

Fanfotos Hamburger SV






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