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Das DFB-Sportgericht hat Eintracht Frankfurt wegen der Vorfälle beim Testspiel gegen Leeds United am 21. Juli 2015 in Eugendorf in Österreich zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro verurteilt. Damals kam es auf dem Spielfeld zu einer Auseinandersetzung beider Fanlager.
Im DFB-Urteil heißt es: „50 Frankfurter Zuschauer stürmten die Einlasskontrolle und wurden handgreiflich gegenüber dem Sicherheitspersonal, wobei zwei Sicherheitskräfte verletzt wurden. Anschließend schnitten Frankfurter Zuschauer Transparente der Leeds-Anhänger vom Zaun. Während der Partie wurden mehrmals Bengalische Feuer und Rauchkörper gezündet. Nach Schlusspfiff kam es zudem zu Auseinandersetzungen zwischen Frankfurter Zuschauern und Anhängern des gegnerischen Teams.“
Warum sich das DFB-Sportgericht für ein Freundschaftsspiel in Österreich zuständig sah, wird hingegen nicht erklärt. Als es bei einem Testspiel von Union Berlin in Stockholm im Januar 2014 zu einem Platzsturm kam, wurde der Verein vom Weltfußballverband FIFA und nicht vom DFB zu einer Geldstrafe verurteilt. Union musste damals 35.000 Franken bezahlen. Eintracht Frankfurt hat dem Urteil des DFB zugestimmt, es ist damit rechtskräftig. (Faszination Fankurve, 24.09.2015)