19.04.2019 - SV Waldhof Mannheim 07

DFB verhindert Wiedereröffnung der Otto-Siffling-Tribüne


Als Auflage nach den Vorfällen beim Relegationsspiel von Waldhof Mannheim gegen den KFC Uerdingen durfte Waldhof Mannheim die Otto-Siffling-Tribüne, bis auf wenige Ausnahmen, nicht mehr als offiziellen Fanbereich nutzen. Das DFB-Sportgericht hat diesen Status Quo nun nochmals bestätigte.

Der SV Waldhof Mannheim steht kurz vor dem Aufstieg in die 3. Liga und damit vor der langersehnten Rückkehr in den deutschen Profifußball. Am morgigen Samstag kann Waldhof Mannheim den Aufstieg beim Heimspiel im Carl-Benz-Stadion gegen Wormatia Worms endgültig klar machen. Der Verein hat nun erstmals eine ausführliche Chronologie veröffentlicht, wie die Kurpfälzer versucht haben, wieder die Freigabe für Otto-Siffling-Tribüne vom DFB zu erhalten. Doch aus Frankfurt bekommt der Waldhof weiterhin Steine in den Weg gelegt, obwohl die Stadt Mannheim und die Polizei dem Konzept für die Wiedereröffnung der Fantribüne bereits zustimmten. Nicht wenige Waldhof-Fans sind deswegen mächtig sauer auf den DFB.

„Am heutigen Tage, dem 18.04.2019 haben wir nun den offiziellen Beschluss des DFB Bundesgerichts erhalten, welcher besagt, dass der Antrag zur Wiedereröffnung der Otto-Siffling-Tribüne als offizieller Fanbereich kostenpflichtig zurückgewiesen wird. Als Begründung führt der zuständige Richter an, dass bislang keine im Sinne des Urteils 'einvernehmliche Konzeption' vorliegt. Grund hierfür sei unter anderem eine fehlende Abstimmung der Konzeption mit dem DFB. Als weiterer Grund wird die aktuelle provisorische Lösung der zukünftigen Sektorentrennung hinter der OST genannt. Hierzu hatten wir jedoch mit Zustimmung aller Sicherheitspartner dem DFB kommuniziert, dass nach Abnahme der Konzeption durch den DFB eine dauerhafte Lösung geschaffen werden soll. Ebenso wird angeführt, dass nicht ersichtlich sei, ob das neue Ballfangnetz baulich zureichend installiert sei, obwohl dies durch die Polizei Mannheim explizit bestätigt wurde. Des Weiteren wird eine rechtverbindliche Selbstverpflichtung des SV Waldhof Mannheim bzgl. der Sitzplatzbereiche (Preise und Anzahl der Tickets, Kontrollen etc.) verlangt. Diese soll scheinbar die unterschiedliche Preisgestaltung von Sitz- und Stehplatzpreisen, und die (bereits bestehende) Reglementierung der Ticketanzahl für die OST enthalten. Zudem verweist der Beschluss unverständlicherweise auf fehlende Wellenbrecher, welche eigentlich auf einer Sitzplatztribüne nicht vorgeschrieben sind. Ergänzend zum heutigen Beschluss wurde im aktuellen Zulassungsverfahren zur 3.Liga zudem die Auflage erteilt, eine rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, dass der SV Waldhof Mannheim die Otto-Siffling-Tribüne nicht als offiziellen Fanbereich ausweist, solange die Auflage aus dem Urteil des DFB Bundesgericht bestand hat. Der SV Waldhof Mannheim hat nach Erhalt des heutigen Bescheids unverzüglich den erneuten Kontakt zur Abteilung 'Services & Sicherheit' des DFB aufgenommen und einen Terminvorschlag zur Abstimmung und Abnahme der baulichen Maßnahmen aus der gemeinsamen Konzeption erbeten und hofft nunmehr auf eine zielorientierte Vorgehensweise des DFB im Sinne der Sache. Der SV Waldhof Mannheim, wir, stehen kurz vor dem Aufstieg in die 3.Liga und der Rückkehr in den Profifußball. Dies haben wir uns alle gemeinsam hart erarbeitet und auch verdient. Trotz allem Unverständnis über den oben beschriebenen Vorgang ist es uns weiterhin wichtig, eine professionelle sowie sachliche Diskussion und Kommunikation zu führen und möchten alle Fans des SV Waldhof Mannheim darum bitten sich in diesen Wochen voll und ganz auf die Mannschaft und den sportlichen Erfolg zu konzentrieren. Wir freuen uns, mit euch gemeinsam auf einen wunderschönen Spieltag im Carl-Benz Stadion und auf den gemeinsamen Aufstieg in die 3.Liga“, teilte Waldhof Mannheim dazu gestern mit. (Faszination Fankurve, 19.04.2019)

Fanfotos SV Waldhof Mannheim 07




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