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Nachdem der DFB von der Fifa wegen der Vorfälle in Prag zu einer Geldstrafe in Höhe von 35.000 Schweizer Franken (circa 28.000 Euro) verurteilt wurde (Faszination Fankurve berichtete), kündigte DFB-Präsident Reinhard Grindel gestern an, identifizierte Fans dafür in Regress nehmen zu wollen.
Der DFB möchte deshalb in Erfahrung bringen, wie sich die Strafe in Höhe von 35.000 Franken zusammensetzt, da der DFB für verschiedene Vergehen, wie „Sieg heil“-Rufe, fliegende Gegenstände und gezündete Pyrotechnik bestraft wurde.
„Wir sind ein gemeinnütziger Verband. Wenn wir Regress nehmen können, müssen wir das tun. Insofern ist für uns auch wichtig, wie sich jetzt die Strafe zusammensetzt, um uns zur Not auch das Geld zurückzuholen. Wer stört, wer neonazistische Sprüche macht und wen wir identifizieren, der zahlt! Das ist der Grundsatz, der in der Bundesliga gilt, aber auch in der Nationalmannschaft“, erklärt Grindel dazu.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im September 2016 ein Urteil gefällt, dass die Weitergabe von Verbandsstrafen wegen Zuschauerfehlverhalten an die entsprechenden Verursacher erlaubt. Seit dem ist einer Inregressnahme eines Fans wegen einer Verbandsstrafe erstmals höchstrichterlich stattgegeben worden (Faszination Fankurve berichtete). (Faszination Fankurve, 07.10.2017)