17.05.2017 - Werder Bremen

DFL muss Polizeikosten nicht übernehmen


Das Verwaltungsgericht Bremen hat heute entschieden, dass die Deutsche Fußball Liga (DFL) die Polizeimehrkosten beim Risikoheimspiel von Werder Bremen nicht übernehmen muss. Das Gericht stimmte damit erstinstanzlich einer Klage der DFL gegen einen Gebührenbescheid zu.

Das Land Bremen forderte von der DFL 425.718 Euro wegen des Polizeieinsatzes beim Nordderby im April 2015. Das Verwaltungsgericht erklärte diesen Bescheid nun für nichtig, da die Berechnungen nicht nachvollziehbar seien. Das Land forderte lediglich die Mehrkosten ein, die dadurch entstanden sein sollen, dass das Spiel als Hochrisikospiel eingestuft wurde.


Bei der heutigen Verhandlung ging es laut einem Bericht des Weser-Kuriers um die Ebene der Gebührenerhebung. Darüber hinaus wurde die verfassungsrechtliche Ebene zur Beteiligung von Veranstaltern an Polizeikosten nicht ausgiebig behandelt. Das Land Bremen kann gegen die heutige Entscheidung in Berufung gehen. Die DFL kündigte bereits an, notfalls bis in die letzte Instanz zu gehen. Die Richter kritisierten das Land Bremen, weil der Gebührenbescheid nur der DFL zugestellt wurde, jedoch neben dem Ligaverband auch Werder Bremen Veranstalter des Nordderbys war, was dem Land bewusst war.

Das Nordderby vom 19. April 2017 ist jedoch nur das Musterbeispiel in dem Verfahren, die Forderung des Bundeslandes Bremen an die DFL liegt mittlerweile für mehrere Hochrisikopartien bei über einer Million Euro. Das heutige Urteil wird von Seiten der DFL nur als Zwischenetappe gewertet, so Reinhard Rauball, Präsident der DFL, nach der Verhandlung. (Faszination Fankurve, 17.05.2017)

Fanfotos Werder Bremen




Weitere News:
26.10.2021: Auch Wanderers Bremen gehen wieder in die Ostkurve
01.10.2021: Wanderers Bremen bleiben dem Stadion weiterhin fern
29.09.2021: Ultragruppen von Werder kündigen Rückkehr in Ostkurve an
20.06.2021: Interview zur Gründung der Eastside Bremen
05.06.2021: „Für immer Grün-Weißer!“

Alle 292 News anzeigen