23.04.2020 - Eintracht Frankfurt

Das Land Hessen wurde rechtskräftig verurteilt


Vorm Europa League-Heimspiel von Eintracht Frankfurt gegen Schachtar Donezk kam es zu einem umstrittenen Polizeieinsatz, bei dem sich ein Eintracht-Fan eine Lendenwirbelfraktur zuzog. Das Land Hessen hat die Verurteilung in dem Fall nun akzeptiert, das Urteil ist damit rechtskräftig.

Die Rechtsanwältin Waltraut Verleih hat sich zu diesem Fall nun nochmal ausführlich mit einer Pressemitteilung zu Wort gemeldet. Faszination Fankurve dokumentiert im Folgenden die Pressemitteilung der Rechtsanwältin Waltraut Verleih:

Land Hessen akzeptiert Verurteilung zu Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen rechtswidrigen polizeilichen Handelns. Rechtswidriger Polizeieinsatz am Rande der Europa League Partie Eintracht Frankfurt gegen Schachtar Donezk am 21.02.2019 hat nun doch finanzielle Folgen für das Land Hessen.

Das Landgericht Frankfurt hatte bereits mit Urteil vom 22.01.2020 eine rechts- widrige Amtspflichtverletzung von Vollzugsbeamten des Polizeipräsidiums Frankfurt festgestellt sowie Schmerzensgeld und Schadensersatz ausgeurteilt. Das beklagte Land hat nun doch die eingelegte Berufung zurückgenommen. Damit ist die Verurteilung des Landes Hessen rechtskräftig und das Land zur Zahlung verpflichtet.

Das Strafverfahren wegen Körperverletzung im Amt ruht zwar, allerdings ist davon auszugehen, dass das Urteil des Landgerichts sich auch auf das Strafverfahren auswirkt.

Zur Erinnerung: Am 21.02 2019 wird in der Commerzbank Arena der Fanraum der Frankfurter Ultragruppierungen, der seit Jahren der Lagerung von Fanutensilien (Fahnen, Banner etc.) dient, aufgrund eines Interviews des Präsidenten von Eintracht Frankfurt über erwartete Stimmung im Stadion (!) nach pyrotechnischen Gegenständen durchsucht. Wie zu erwarten, wird nichts gefunden.

Die Betroffenen wehren sich mit einem empörten Transparent gegen Innenminister Beuth als vermutetem „Drahtzieher“ der Maßnahme.

Dutzende Polizeibeamte einer BFE des PP Frankfurt „erstürmen“ das Transparent, zerstören dies und beschlagnahmen die Überreste. Während des Abtransports schlagen mehrere Polizeibeamte der BFE (gemeinschaftlich) einen an der Bande stehenden Zuschauer - Teil der Aufbaucrew – über die Bande. Der Betroffene stürzt schwer zu Boden und erleidet eine Lendenwirbelfraktur.

Rechtsanwältin Verleih erklärt: „Das Prozessverhalten des Landes Hessens im zivilgerichtlichen Verfahren goutiert das dienstpflichtverletzende Verhalten von Mitgliedern der BFE des Polizeipräsidiums Frankfurt. Das Urteil und die Fest- stellungen des Gerichts zur Rechtswidrigkeit des polizeilichen Handelns hat allerdings eine gewisse „Genugtuungsfunktion“.

Denn, obwohl bereits seit dem 23.02.2019 durch die dienstliche Erklärungen der beteiligten Polizeibeamten feststand, wer den Zuschauer über die Bande geschlagen hatte, und das Land Hessen sich seit dem 21.02.2019 im Besitz von etlichen Video-Dokumentationen befand (Stadionkameras, polizeiliche Auf- zeichnungen, YouTube), leugnete das Land Hessen konsequent alles. Das Land Hessen leugnete, dass es der Kläger war, der als Zuschauer verletzt wurde, geleugnet wurde die Kausalität zwischen Schlägen, Sturz und gebrochenem Lendenwirbel. Trotz Vorliegen von Krankenhausberichten, Berichten nach- behandelnder Ärzte und Therapeuten (Reha) wurden Umfang und Dauer der Beeinträchtigung geleugnet bzw. bestritten. Tatsächlich dauern die Beeinträchtigungen bis heute an.

„Das Land Hessen hat sich bis jetzt jeglicher Einsicht versperrt, dass die betreffen- den Beamten sich fehlverhalten haben“, so die Bevollmächtigte des Klägers. „Für die Zukunft lassen damit weder das Verhalten des Arbeitgebers und noch das der „Abteilung Amtsdelikte“ des Polizeipräsidiums Frankfurt a.M. (Dienstaufsicht) Gutes erwarten“.

Frankfurt, den 23.04.2020

Waltraut Verleih, Rechtsanwältin

Fanfotos Eintracht Frankfurt




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