16.01.2018 - Sachsen-Anhalt

Debatte über sichtbare Schusswaffen bei Zivilpolizisten


Auf Anfrage der Landtagsabgeordneten aus Sachsen-Anhalt, Eva von Angern (Die Linke) wurde nun öffentlich, dass beim Drittligaduell 1. FC Magdeburg gegen Hansa Rostock im September 2017 insgesamt 31 mit Pistolen bewaffnete und sieben unbewaffnete Zivilpolizisten im Einsatz waren, davon alleine 15 im Heinz-Krügel-Stadion.

Ausgelöst wurde die Diskussion über den Einsatz bewaffneter Zivilpolizisten im Stadion dadurch, dass bei diesem Spiel die Pistole einer Zivilpolizistin auf einem Foto aus dem Stadion deutlich zu erkennen war. Gegenüber der Mitteldeutschen Zeitung erklärte das Innenministerium von Sachsen-Anhalt, dass es fahrlässig wäre, wenn Zivilpolizisten nicht handlungsfähig wären. Zudem erklärte das Ministerium, dass es schon lange üblich sei, dass bei Risikospielen bewaffnete Zivilpolizisten eingesetzt werden. Doch eigentlich sollten die Zivilpolizisten ihre Schusswaffen nicht sichtbar tragen, gesteht das Innenministerium ein.

Die Landtagsabgeordnete Eva von Angern erklärte der Zeitung, dass sie es nicht für deeskalierend halte, wenn Zivilpolizisten mit sichtbaren Schusswaffen im Block stehen. Für die Zukunft ist davon auszugehen, dass weiterhin bewaffnete Zivilpolizisten in den Fanblöcken in Deutschland eingesetzt werden, jedoch noch stärker darauf geachtet wird, dass deren Schusswaffen nicht zu sehen sind. (Faszination Fankurve, 16.01.2018)