08.01.2020 - VfL Wolfsburg

Dreieinhalb Jahre Haft für VfL Wolfsburg-Fan


Wie das Landesgericht Hildesheim heute mitteilte, muss ein 31 Jahre alter Fan des VfL Wolfsburg wegen eines Angriffs auf einen VfB Stuttgart-Fan im Nachgang des Heimspiels am 03. Februar 2018 für dreieinhalb Jahre in Haft. Am Bahnhof in Calberlah kam es zunächst zu einem versuchten Schalklau.

Der Bundesgerichtshof hat laut einer Mitteilung des Landgerichts von heute schon am 27. November 2019 die Revision des Wolfsburg-Fans als unbegründet verworfen, weshalb die Strafe für den heute 31 Jahre alten Mann wegen „versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung“ von drei Jahren und sechs Monaten nun feststehe.


„Nach den Feststellungen des Urteils ist der Angeklagte mit einem weiteren, heute 24 Jahre alten Mitangeklagten am 03.02.2018 nach dem Besuch des Fußball-Bundesligaspiels des VfL Wolfsburg gegen den VfB Stuttgart mit dem Regionalzug von Wolfsburg nach Calberlah gefahren. Während des Ausstiegs entriss der 31-jährige Angeklagte dem später Geschädigten dessen Stuttgarter Fanschal, den dieser jedoch noch zu greifen bekam. In der Folge kam es zunächst zu einem Gerangel auf dem Bahnsteig, wobei der Angeklagte dem Geschädigten einen Faustschlag ins Gesicht versetzte, durch den dieser zu Boden ging. Anschließend trat er mit dem Fuß wuchtig gegen den Kopf des am Boden liegenden Mannes. Auf die Ansprache von Zeugen hin hielt er nach den Urteilsfeststellungen zwar kurz inne, trat dann aber ein weiteres Mal wuchtig gegen den Kopf und nahm dabei tödliche Verletzungen billigend in Kauf. Der 24-jährige Angeklagte trat zweimal in den Bauchbereich des Geschädigten. Dieser erlitt mehrere Frakturen im Gesicht und musste operiert werden. Beide Angeklagte hatten sich in der Hauptverhandlung weitgehend geständig eingelassen und sich bei dem Geschädigten entschuldigt. Der 31-jährige hatte zudem ein Schmerzensgeld an ihn gezahlt. Der weitere, 24 Jahre Angeklagte in der Sache war vom Schwurgericht wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Er hat das Urteil nicht angefochten, sodass es bezüglich seiner Person bereits rechtskräftig war. Der 31-jährige Angeklagte befand sich nicht in Untersuchungshaft. Nach der Verwerfung seiner gegen das Urteil gerichteten Revision und der damit eingetretenen Rechtskraft der Entscheidung wird er die verhängte Freiheitsstrafe nun verbüßen müssen“, teilte das Landgericht Hildesheim dazu heute mit. (Faszination Fankurve, 08.01.2020)

Fanfotos VfL Wolfsburg




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