12.09.2014 - Preußen Münster

Droht Pyrozündern aus Münster Freiheitsstrafe?


Beim Derby zwischen dem VfL Osnabrück und Preußen Münster zündeten Preußen-Fans im Gästeblock Pyrotechnik. 20 Preußen-Fans wurden anschließend von Sanitätern behandelt. Die Polizei ermittelt nun wegen „Gefährdung durch Freisetzen von Giften“.

„Wir ermitteln wegen gefährlicher Körperverletzung, schwerer Gefährdung durch Freisetzen von Giften und wegen Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz", sagte Georg Linke, Sprecher der Osnabrücker Polizei, gegenüber der Münsterschen Zeitung.

Die Zünder sind der Polizei bisher nicht bekannt. Sollte diese aber gefunden werden und vor Gericht wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt werden, drohen sechs Monate bis zehn Jahre Haft, bei minder schweren Fällen drei Monate bis sechs Jahre. Unter bestimmten Umständen könnte die Strafe natürlich zur Bewährung verhängt werden.

Im Strafgesetzbuch § 224 heißt es: „Wer die Körperverletzung durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen oder mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Der Versuch ist strafbar.“

Zu Gefährdung durch Freisetzen von Giften heißt es in § 330a: "Wer Stoffe, die Gifte enthalten oder hervorbringen können, verbreitet oder freisetzt und dadurch die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder die Gefahr einer Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft."

Die Polizei kann bisher auch keine Angaben dazu machen, welche pyrotechnischen Gegenstände eingesetzt wurden. Falls Pyrotechnik mit deutschem BAM-Prüfzeichen verwendet wurde, ist zumindest eine Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz nur schwer möglich. (Faszination Fankurve, 12.09.2014)






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