15.08.2014 - VfL Bochum / VfB Stuttgart

Ein Vertrauensvorschuss sieht anders aus


Morgen kommt es im DFB-Pokal zum Aufeinandertreffen zwischen dem VfL Bochum und dem VfB Stuttgart. Die Polizei in Bochum gab nun bekannt, dass sie sich im Rahen des NRW-Pilotprojekts bereits morgen zurückhält. Fans mit Stadionverbot will sie jedoch die Reise verbieten.

In dem Anschreiben an die Fans des VfB Stuttgarts vor dem Spiel heißt es zum Thema Stadionverbote: „Bei uns in Bochum heißen wir Gäste grundsätzlich gerne willkommen. Personen jedoch, die mit einem bundesweiten Stadionverbot belegt sind, werden von der Bochumer Gastronomie nicht bewirtet. Eine entsprechende Befragung wurde durch den örtlichen Ausschuss für Sport und Sicherheit durchgeführt. Die Gaststättenbetreiber sind nicht gewillt, Personen mit bundesweitem Stadionverbot zu bewirten und es besteht auch keine anderweitige Möglichkeit, gemeinsam in Bochum das Fußballspiel zu sehen. Darum sollte Sie, sofern Sie mit einem bundesweiten Stadionverbot belegt sind, eine Anreise nicht in Erwägung ziehen. Im Falle einer Nichtbeachtung bzw. bei entsprechender Prognose sehen wir uns aufgrund entsprechender Erfahrungen leider veranlasst, Aufenthalts- und Betretungsverbote gegen Sie auszusprechen.“

Zu dem Pilotprojekt in Nordrhein Westfalen schreibt die Bochumer Polizei: „Die Polizei Bochum ist sich sicher, dass Sie friedlich und verantwortungsvoll Fankultur leben wollen. Die Polizei Bochum geht mit einem Vertrauensvorschuss für Sie in die neue Saison - rechtfertigen Sie dieses Vertrauen durch friedliches Verhalten. Ziehen Sie an einem Strang mit den Vereinen. Setzen Sie selbst ein Zeichen - gegen Gewalt und gegen gefährliche Pyrotechnik! Die Polizei Bochum setzt auf die Eigenverantwortung der Fans und vertraut auf Ihr verantwortliches und friedliches Handeln, deshalb reduziert die Polizei Bochum ihre sichtbare Präsenz rund um dieses Fußballspiel auf das notwendige Maß.“

Vielleicht sollte die Bochumer Polizei auch den VfB-Fans, die mit einem Stadionverbot belegt sind, einen Vertrauensvorschuss entgegenbringen und diese nicht gleich mit einem Betretungsverbot belegen, da Stadionverbote vor Verurteilung der jeweiligen Person ausgesprochen werden und somit möglicherweise unschuldige Personen ein Aufenthaltsverbot für eine ganze Stadt erhalten. Ein Vertrauensvorschuss sieht anders aus. (Faszination Fankurve, 15.08.2014)