05.11.2019 - Eintracht Frankfurt

Eintracht-Fans dürfen Stadtgebiet von Lüttich nicht betreten


Am Donnerstag gastiert Eintracht Frankfurt in der Europa League bei Standard Lüttich. Doch der Gästeblock bleibt wegen einer von der UEFA gegen die Eintracht ausgesprochenen Strafe geschlossen (Faszination Fankurve berichtete). Die Stadt Lüttich will nun allen Eintracht-Fans das Betreten des Stadtgebiets von Lüttich verbieten.

Auch SGE-Fans, die sich mit Karten außerhalb des Gästebereichs eingedeckt haben, sollen nicht ins Stadion gelassen werden. „Die Stadt Lüttich hat Eintracht Frankfurt über das Polizeipräsidium Frankfurt eine Verbotsverfügung zukommen lassen, nach der es Fans von Eintracht Frankfurt ab sofort und bis Freitag, 8. November, 12 Uhr, untersagt ist, sich im Stadtgebiet Lüttich aufzuhalten. Zudem verbietet der Erlass, der bereits am 18. Oktober, also vor der Sanktionsentscheidung der UEFA, ausgestellt, aber erst gestern bekannt gemacht wurde, den Zugang für Gästefans zum Lütticher Stadion, die nicht im Besitz einer gültigen Karte für den Gastbereich sind. Da nach dem Urteil der UEFA keine Karten für den Gastbereich ausgegeben werden durften, betrifft dieses Verbot im Umkehrschluss all diejenigen Eintrachtanhänger, die im Besitz einer gültigen Eintrittskarte für einen anderen Bereich des Stadions sind“, teilte Eintracht Frankfurt dazu mit.

„Die Verfügung ist in Form, Inhalt und Veröffentlichung unklar und zum Teil widersprüchlich. Nicht erst seit Marseille ist uns diese zweifelhafte Verfügungspraxis aus vereinzelten Rechtsräumen bekannt. Pauschale und unbestimmte Aufenthaltsverbote für ganze Städte aus dem bloßen Anlass eines Fußballspiels ohne konkrete Gefährdungslage zu verhängen, ist rechtlich hochgradig fragwürdig und mit unserer Auffassung von einem gemeinsamen Europäischen Rechtsverständnis völlig unvereinbar. Es besteht in der Kürze der Zeit nur keine juristische Handhabe gegen diese Maßnahme, so dass uns in Rücksprache mit unseren belgischen Rechtsexperten nur bleibt, allen Anhängern zu raten, der Verfügung zu entsprechen. Wer das Spiel oder die Stadt dennoch besucht, läuft Gefahr, abgewiesen zu werden und den Heimweg antreten zu müssen“, erklärt das Vorstandsmitglied von Eintracht Frankfurt, Axel Hellmann, zum Erlass der Stadt Lüttich.

Bereits im September 2018 hatte die Präfektur des Département Bouches-du-Rhône in Frankreich den Fans von Eintracht Frankfurt verboten, die Stadt Marseille zu betreten, bzw. sich dort als Fans erkennen zu geben. Damals war Olympique Marseille mit einem Geisterspiel belegt worden. Diese Strafe traf auch die SGE-Fans. Eintracht Frankfurt ging damals zusammen mit seinen Fans in einem Eilantrag gegen diese Maßnahme vor, was jedoch nicht von Erfolg gekrönt war. Danach kündigte der Verein an, diesen Fall gerichtlich nochmal überprüfen zu lassen. Nun sind die Eintracht-Fans in Belgien erneut von einem Erlass betroffen, bei dem nicht klar ist, ob dieser im europäischen Rechtsraum zulässig ist. (Faszination Fankurve, 05.11.2019)

Fanfotos Eintracht Frankfurt




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