27.04.2016 - Eintracht Frankfurt

Eintracht Fans klagen gegen Betretungsverbot


Weil Eintracht Frankfurt Fans von Freitagabend bis Sonntagmorgen die Darmstädter Innenstadt laut einer Allgemeinverfügung der Stadt nicht betreten dürfen, hat der Fanclubverband von Eintracht Frankfurt nun eine Klage gegen die Betretungsverbote angekündigt.

Die Fananwältin Waltraut Verleih erklärte auf Hessenschau.de: „Das ist ein Grundrechtseingriff. Die Verfügung ist unverhältnismäßig.“ Zuständig für die Anfechtung ist das Verwaltungsgericht Darmstadt. Ein Fananwaltskollege von Verleih begründete bereits seine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Allgemeinverfügung (Faszination Fankurve berichtete).

Auch Eintracht Frankfurt kritisiert das Vorgehen der Darmstädter Behörden: „Gewaltbereitschaft zu bekämpfen, hat unsere volle Unterstützung. Aber diese Maßnahme ist im Kern nicht geeignet, eine Unterscheidung zwischen gewaltbereiten und allen anderen Fans von Eintracht Frankfurt zu treffen. Sie richtet sich damit in unverhältnismäßiger Art und Weise gegen die bloße Gesinnung, mit Eintracht Frankfurt zu sympathisieren, und dies kann nach unserer Auffassung nicht Gegenstand staatlichen Handelns sein“, kritisiert Axel Hellmann, Vorstand von Eintracht Frankfurt die Maßnahme. Bei der Eintracht ist man nicht erfreut darüber, in die Entscheidung nicht einbezogen worden zu sein. “


Kritik am Vorgehen der Stadt Darmstadt kommt auch von der Fan- und Föderabteilung von Eintracht Frankfurt: „Wir verwahren uns dagegen, dass damit pauschal alle Eintrachtfans – vom Rentner bis zum Kind, vom Business-Kunden bis zum Kurvengänger, vom Hardcore-Fan mit Dauerkarte bis zum Gelegenheitssympathisanten – ganz offiziell zum Sicherheitsrisiko erklärt werden. Dass schon das bloße Tragen eines Fanschals in einer Großstadt der Polizei einen ausreichenden Anlass für schwerwiegende Eingriffe in persönliche Freiheitsrechte (Stadtverbot und/oder Ingewahrsamnahme) bieten soll, ist eines demokratischen Rechtsstaats unwürdig.Sowohl die Art und Weise der Bekanntgabe der Allgemeinverfügung (ohne vorherige Rücksprache mit der Eintracht und in einer Pressekonferenz einen Tag vor ihrer formalrechtlichen Bekanntmachung) als auch ihr unverhältnismäßiger Umfang in Verbindung mit den zumindest unglücklichen Aussagen des polizeilichen Einsatzleiters (man erkenne Eintrachtfans schon an ihrem Aussehen und Verhalten) wirken provozierend und damit kontraproduktiv.“

Weiter erklärt die Fanabteilung, dass ein geplantes Public-Viewung in Frankfurt nicht stattfinden wird, da die Sicherheitsbehörden das Vorhaben nicht unterstützt haben: „Schließlich wollen wir auch noch darauf hinweisen, dass wir sehr gerne zum Spiel eine Alternative in Form eines Public Viewings im Frankfurter Stadion angeboten hätten und hierzu in Kontakt mit den verantwortlichen Stellen waren. Nach guten Gesprächen mit dem Stadionbetreiber gab es seitens der Sicherheitsträger letztlich wenig Unterstützung, so dass eine Genehmigung des Verbands nicht eingeholt werden konnte. Mit Blick auf die aktuell geführte Debatte ist uns die Einschätzung der Sicherheitsträger unverständlich.“ (Faszination Fankurve, 27.04.2016)

Fanfotos Eintracht Frankfurt




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