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In der letzten Strafe des DFB, die gegen Eintracht Frankfurt ausgesprochen wurde, lobte das Sportgericht des Verbands die Einführung eines Vereinsgerichts bei Eintracht Frankfurt. Mit dieser Einführung geht der Verein bei der Sanktionierung von Fanvergehen neue Wege.
Nach Informationen der Frankfurter Neuen Presse mussten sich vor dem Vereinsgericht u.a. Ultras verantworten, die beim Pyrozünden identifiziert worden sein sollen. Statt Regressansprüchen und hoher Geldstrafen soll ehrenamtliche Arbeit im Verein als Wiedergutmachung ebenfalls eine Bestrafungsmöglichkeit des Vereinsgerichts sein, um Pyrozünder zu sanktionieren.
Überführten Pyrozündern wird nach Informationen der Zeitung demnach teilweise eine zweite Chance gegeben und die Fans werden nicht mit hohen Geldstrafen belegt. Diese Vereinbarungen sollen aber nur solange gelten, solange die betroffenen Fans die Finger von Pyrotechnik lassen. Bei Wiederholungstätern will auch das Vereinsgericht hart durchgreifen.
Vor dem Vereinsgericht kann nur gegen Mitglieder von Eintracht Frankfurt verhandelt werden. Überführte Pyrozünder können jedoch noch Mitglied im Verein werden, um vor dem Vereinsgericht zu erscheinen. In Zukunft könnten bei weiteren Vereinen ähnliche Gerichte entstehen. Teile dieser Aufgaben übernehmen bei manchen Vereinen bereits Gremien, die Fans vor Aussprache eines Stadionverbots ein Anhörungsrecht einräumen. (Faszination Fankurve, 22.07.2016)