05.08.2016 - Hannover 96

​„Engagement wird hier bestraft“


Nachdem 45 Fans von Hannover 96 von der Polizei Hannover zuletzt mit Aufenthaltsverboten für die Heimspiel der 1. und 2. Mannschaft belegt wurden, wendet sich die Fanhilfe Hannover mit einem offenen Brief an die Polizei, die Engagement bestraft, weil ein Fan, der Ansprechpartner für die Polizei war, betroffen ist.

Von dem Fan wurden mehrmals die Personalien aufgenommen, zum Beispiel bei einer Zuganreise mit über 200 Hannover 96 Fans. Eine Verurteilung des Hannover 96 Fans erfolgte nie und auch Ermittlungsverfahren spielten bei Erteilung des Aufenthaltsverbots keine Rolle. Lediglich wegen Personalienfeststellungen wird der Fan nun von Heimspielen von Hannover 96 ferngehalten. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover bestätigte dies. (Faszination Fankurve, 05.08.2016)

Faszination Fankurve dokumentiert den offenen Brief der Fanhilfe Hannover:

Reden ist Silber, Schweigen ist Gold

Liebe Polizei Hannover,

dass "Reden nicht hilft", habt ihr gekonnt unter Beweis gestellt, in dem ihr 96-Fans ohne Stadionverbot aufgrund einer fragwürdigen Gefahrenprognose über eine lange Zeit massiv in ihren Grundrechten eingeschränkt habt. Wohlgemerkt, ohne den Verein oder das Fanprojekt in die Entscheidungsfindung mit einzubeziehen. Hannover 96 hat sich sogar nachweislich gegen den Erlass von Stadionverboten ausgesprochen, da keine Rechtsgrundlage vorhanden war.

Einige Fakten zu den Aufenthaltsverboten:

Schon eine dreimalige Personalienfeststellung hat ausgereicht, um ein Aufenthaltsverbot zu erhalten. Von diesen Personalienfeststellungen kann man sehr schnell betroffen sein. Erinnern wir uns an die Auswärtsfahrt in Gladbach - eine mögliche Zugverbindung für alle Fans und ein überraschender Angriff durch Unbekannte führte zu über 200 Personalienfeststellungen. Ermittlungsverfahren oder Urteile sind für die Gefahrenprognose der Polizei nicht ausschlaggebend gewesen.

Es ist zu kurz gegriffen zu behaupten, die Aufenthaltsverbote alleine hätten zu der Aufforderung geführt, nicht mehr mit der Polizei zu kommunizieren. Vielmehr ist der alleinige Grund, dass ein Sich-zur-Verfügung-Stellen als Ansprechpartner den Vorwurf der Rädelsführerschaft begründet. In sämtlicher Kommunikation der Polizei so wie im zitierten Beschluss des Verwaltungsgerichts wird als Begründung für die Rädelsführerschaft lediglich das Kommunikationsangebot in Gladbach, so wie die Mitgliedschaft im Fanbeirat angeführt. Hinweise oder Beweise, dass die betroffene Person bei (vermeintlichen) Ausschreitungen Rädelsführer war, gibt es demnach nicht.

Engagement wird hier bestraft.

Um also nicht Opfer weiterer fragwürdiger Repressionen zu werden, empfehlen wir allen Fans, sich nicht als Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen.

Fanfotos Hannover 96




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