23.06.2014 - Rot-Weiß Erfurt

Erfurt-Fan muss 400 Euro wegen ACAB-Shirt zahlen


Ein Fan von Rot-Weiß Erfurt wurde vom Amtsgericht Soest wegen des Tragens eines T-Shirts mit der Aufschrift ACAB zu einer Geldstrafe von 400 Euro verurteilt. Das Amtsgericht Soest folgt damit der gleichen Rechtsauffassung wie das Amtsgericht Karlsruhe, das zuletzt ähnlich entschied.

Faszination Fankurve dokumentiert die Pressemitteilung der Bundespolizei St. Augustin:

Das Amtsgericht Soest hat nun einen 31-jährigen "Fußballfan" des FC Rot-Weiß Erfurt wegen Beleidigung zum Nachteil eines 34-jährigen Bundespolizisten zu einer Geldstrafe in Höhe von 20 Tagessätzen a 20,00 Euro verurteilt.

Der Beschuldigte reiste am Samstag (15.02.2014) in einer Gruppe von ca. 150 bahnreisenden Fußballanhängern mit verschiedenen Zügen zum Auswärtsspiel des RW Erfurt gegen MSV Duisburg nach Duisburg. Begleitet wurden sie von Einsatzkräften der Bundespolizei Pirna. Im Zug zwischen Soest und Hamm fiel der Beschuldigte den Einsatzkräften durch das Tragen eines auffälligen und provozierenden T-Shirts mit dem Aufdruck "A.C.A.B." auf und zeigte diesen gezielt in Richtung der eingesetzten Bundespolizisten.

"A.C.A.B." All Cops Are Bastards steht für eine Geisteshaltung, die nicht mit den gesellschaftlichen Normen übereinstimmt. Die Bezeichnung Cops als Bastard ist sowohl in der englischen, wie auch in der deutschen Sprache objektiv ehrverletzend und trägt dazu bei, das Bild der Polizei in der Öffentlichkeit negativ zu beeinflussen. Mit dem Tragen der Buchstabenkombination "A.C.A.B." bringt der Beschuldigte seine Abneigung gegenüber den eingesetzten Polizeivollzugsbeamten, sowie allen Angehörigen des Polizeivollzugsdienstes zum Ausdruck.

Der 31-jährige Beschuldigte aus Leinatal/Thüringen wurde wegen Beleidigung zur Anzeige gebracht und das getragene T-Shirt beschlagnahmt.

In seiner Aussage bestritt er den Tatvorwurf der Beleidigung und berief sich auf sein Recht zur freien Meinungsäußerung und gab zu seiner Entlastung zusätzlich an, dass T-Shirts mit derartigen Aufschriften frei käuflich zu erwerben seien.

Die Staatsanwaltschaft Arnsberg und das Amtsgericht Soest folgten der Auffassung des Beschuldigten nicht. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde durch das Amtsgericht Soest am 09.05.2014 ein Strafbefehl in Höhe von 400,00 Euro erlassen, der seit dem 29.05.2014 Rechtskraft erlangt hat.






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