22.02.2019 - 1. FC Köln

Erstinstanzliche Urteile wegen Gesängen gegen Dietmar Hopp


Vor dem Amtsgericht Sinsheim wurden gestern vier Fälle verhandelt, bei denen Fans des 1. FC Köln die Beleidigung von TSG Hoffenheim-Mäzen Dietmar Hopp vorgeworfen wurde. In der Vorwoche kam es bereits vorm Jugendgericht in Köln zu einer Verhandlung in gleicher Sache.

Beim Auswärtsspiel des 1. FC Köln am 31. März 2018 hatten zahlreiche Gästefans in der Rhein-Neckar-Arena in Sinsheim, wie schon bei vielen vorherigen Spielen gegen die TSG Hoffenheim, erneut „Dietmar Hopp du Sohn eine Hure“-Gesänge mitgesungen. Dietmar Hopp erstattete dieses Mal wegen der Gesänge, die noch vor Anpfiff des Bundesliga-Spiels angestimmt wurden, Anzeige und Szenekundige Polizeibeamte aus Köln wurden damit beauftragt, Kölner Fans zu identifizieren, die dabei mitgesungen haben sollen. Gegen 21 Fans des 1. FC Köln ergingen deswegen Strafbefehle (Faszination Fankurve berichtete).


Teile der betroffenen Fans akzeptierten die Strafbefehle nicht, weshalb es vergangene Woche in Köln zu einer und gestern in Sinsheim zu weiteren Gerichtsverhandlungen in der Sache kam. Die Verhandlung in Köln soll vor dem Jugendgericht mit einer Einstellung des Verfahrens nach Paragraph 153 geendet haben, also mit einer Einstellung wegen Geringfügigkeit. Anders sah es in Sinsheim aus, wo die Kölner Fans bis auf eine Ausnahme gestern erstinstanzlich wegen Beleidigung zu je 40 Tagessätzen, die abhängig vom jeweiligen Einkommen sind, verurteilt wurden. Ein Kölner Fan wurde hingegen freigesprochen, weil er verwechselt worden sein soll. Vor dem Amtsgericht Sinsheim kommt es noch zu weiteren Verhandlungen gegen mehrere Kölner Fans wegen der gleichen Vorwürfe.

Den verurteilten Kölner Fans bleibt nun die Möglichkeit der Berufung vorm Landgericht Heidelberg. Weil die Urteile in Sinsheim durchaus richtungsweisend für Fußballfans in den deutschen Stadien sein können, wo es regelmäßig zu Gesängen und Rufen kommt, die laut deutschem Strafgesetzbuch den Tatbestand der Beleidigung erfüllen, ist damit zu rechnen, dass sich die nächste Instanz mit den Vorfällen von Sinsheim beschäftigen muss.

Seit Jahrzehnten ist es in Bundesligastadien üblich, das polarisierende Spieler, Persönlichkeiten, Mäzen, Schiedsrichter, Trainer oder Funktionäre mit Gesängen und Rufen beleidigt werden. So beispielsweise auch von Fans der TSG Hoffenheim, die Timo Werner am 29. September 2018 mit ähnlichem Wortlaut beleidigten, wie die Kölner Fans es mit Hopp machten. Da eine Beleidigung in Deutschland ein Antragsdelikt ist, wird jedoch eine Anzeige der beleidigten Person vorausgesetzt, bevor es zu Ermittlungen kommt. Dietmar Hopp, der nicht nur für soziales Engagement im Kraichgau, sondern auch für den Dorfverein bekannt ist, der mit seinem Geld bis in die 1. Bundesliga aufstieg, will die zahlreiche Beleidigungen gegen seine Person offenbar nicht weiter hinnehmen und geht mit Anzeigen dagegen vor. Sollte dieses Beispiel Schule machen, würde dies zu Änderungen in der deutschen Fankultur führen können, in der beleidigende Gesänge Usus sind. Auch beim DFB-Sportgericht ist man dazu übergegangen, Beleidigungen nur noch mit Geldstrafen zu belegen, wenn dies von den betroffenen Personen gewünscht ist. Im Fall von Beleidigungen gegen Dietmar Hopp sprach der DFB zuletzt weiterhin Strafen aus. (Faszination Fankurve, 22.02.2019)

Fanfotos 1. FC Köln




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