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Auf der Rückreise vom Auswärtsspiel bei Fortuna Düsseldorf kam es im März 2016 im Kölner Hauptbahnhof zu Auseinandersetzungen zwischen Fans des 1. FC Kaiserslautern und der Polizei. Gestern kam es deswegen zu einer Verhandlung gegen einen FCK-Fan vor dem Kölner Amtsgericht.
Ein paar Wochen nach den Vorfällen erhielt ein FCK-Fan eine Vorladung. Ihm wurde Landfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung vorgeworfen. Grund für die Vorladung waren Polizisten, die den FCK-Fan als Angreifer identifiziert haben wollen.
„Nach fast anderthalb Jahren kam es nun zu einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Köln. Der erste vernommene Polizeibeamte war sich anfangs relativ sicher, dass Sebastian der Täter sei. Auf Nachfrage der Verteidigung war er es sich aber plötzlich nicht mehr. Ebenso beschrieb er Sebastian anhand von Kleidung, die er ausweislich der Bilder in der Ermittlungsakte nicht getragen hatte. Staatsanwaltschaft und Gericht jedenfalls waren nach dieser Aussage plötzlich bereit das Verfahren gegen Geldauflage einzustellen. Das wurde jedoch von Sebastian und seinem Rechtsanwalt abgelehnt, so dass der zweite Polizeibeamte vernommen wurde. Dieser war sich überhaupt nicht mehr sicher. Nun reichte es dem Gericht offensichtlich. Auf die Entlastungszeugen der Verteidigung wurde verzichtet und selbst die Staatsanwaltschaft beantragte jetzt einen Freispruch. Dem schlossen sich sowohl die Verteidigung als auch das Gericht im Urteil an. Anwalts- und Gerichtskosten fallen dem Staat zur Last“, heißt es nach der gestrigen Verhandlung von der Rot-Weißen Hilfe, die FCK-Fans unterstützt, die Probleme mit Polizei und Justiz haben. Die Gerichtskosten sowie die Kosten für ein Behördengutachten müssen nun aus der Staatskasse gezahlt werden. (Faszination Fankurve, 16.08.2017)