01.07.2020 - Hannover 96

Fadenkreuz: Ermittlung, obwohl Hopp keine Anzeige erstattete


Im Rahmen der bundesweiten Fanproteste wurde am 02. März 2020 auch in der Nordkurve des Niedersachsenstadions ein Doppelhalter von Hannover 96-Fans hochgehalten, auf dem TSG Hoffenheim-Mäzen Dietmar Hopp im Fadenkreuz zu sehen war. Anzeige soll Hopp deswegen nicht erstattet haben.

Ein Hannover-Fans wurde trotzdem als Beschuldigter wegen einer vermeintlichen Beleidigung vorgeladen. „Diese Aktion fand im Rahmen bundesweiter Fanproteste, aufgrund der faktischen Rückkehr zum System der Kollektivstrafen durch den DFB, statt. Dietmar Hopp war hierbei ein Akteur im Verfahren gegen Borussia Dortmund, aber ist auch in den Fankurven ein Symbol für die stark kritisierten Entwicklungen des deutschen Fußballs. Im Nachgang der Partie erhielt ein Mitglied der Fanhilfe Hannover eine Vorladung als Beschuldigter wegen vermeintlicher Beleidigung. Die Fanhilfe Hannover beantragte in diesem Fall umgehend über Dr. Andreas Hüttl Akteneinsicht und nahm sich der Verteidigung des betroffenen Fans an. Beleidigung ist als Straftatbestand ein Antragsdelikt. Da bereits an dieser Stelle kein Strafantrag durch einen möglichen Geschädigten vorlag, gehörte das eröffnete Ermittlungsverfahren bereits an dieser Stelle formaljuristisch eingestellt und hätte gar nicht eröffnet werden dürfen. Nach dem Abschluss der Ermittlungen wandte sich die Polizeidirektion Hannover über die TSG Hoffenheim an Herrn Dietmar Hopp und fragte dort an, ob dieser einen Strafantrag stellen wolle. Diese Nachfrage blieb in der Folge unbeantwortet. Ein Strafantrag wurde von Herrn Hopp nicht gestellt. Nur im Falle einer positiven Antwort, also dann, wenn Herr Hopp einen Strafantrag gestellt hätte, wäre das Verfahren fortzusetzen gewesen“, blickt die Fanhilfe Hannover nun auf diesen Fall zurück.

Weiter kritisiert die Fanhilfe aus der Fanszene von Hannover 96 das Vorgehen der Polizei: „Wir prüfen derzeit, ob es sich hierbei um eine selektive Strafverfolgung handelt und gegebenenfalls eine Anzeige für die Verfolgung Unschuldiger gestellt wird“, so ein Sprecher der Fanhilfe Hannover. Darüber hinaus überlege die Fanhilfe Hannover über einen Rechtsbeistand Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen. Gerade in Anbetracht der vielfachen Mitteilungen der knappen Ressourcen der Polizeibehörden mute es grotesk an, dass in diesen Fällen mit erheblichem Ermittlungsaufwand und Einsatzstunden, Sachverhalte und Beschuldigte ermittelt, die Verfahren mit erheblichem Zeitaufwand vorangetrieben und sodann all dies vergebens ist, da der Geschmähte gar keinen Strafantrag stellt und damit eine zwingend notwendige Voraussetzung für die strafrechtlichen Verfolgung fehle.

Laut Angaben der Fanhilfe Hannover soll es auch an anderen Standorten wegen des bundesweiten Protestspieltags zu eingeleiteten Ermittlungsverfahren gekommen sein, obwohl kein Strafantrag vorgelegen habe, weshalb die Fanhilfe Hannover den betroffenen Fans empfiehlt, sich juristisch zur Wehr zu setzen. (Faszination Fankurve, 01.07.2020)

Fanfotos Hannover 96




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