30.06.2015 - Hooligans

Fans dürfen nicht länger in Gewahrsam bleiben


Der Kantonsrat in Luzern debattierte gestern darüber ob der Polizeigewahrsam für Fußballfans, die bei Spielen durch Gewalttätigkeiten aufgefallen sein sollen, von 24 auf 72 Stunden erhöht werden kann. Der Rat lehnte den Vorschlag jedoch ab.

Nach Informationen der Neuen Luzerner Zeitung wurde der Antrag mit 55 zu 51 Stimmen abgelehnt. Die Christlichdemokratische Volkspartei brachte den Vorschlag in den Kantonsrat ein. Durch einen längeren Polizeigewahrsam sollten die Ermittlungsbehörden mehr Zeit bekommen, um z.B. Videoaufnahmen auswerten zu können, während der Fan noch festgehalten würde.

Die anderen Parteien befürchteten, dass eine Sonderregelung für Fußballfans nicht mit nationalem Recht vereinbar sei. Manche Politiker sahen sogar die Europäische Menschenrechtskonvention verletzt, falls das Gesetz umgesetzt worden wäre. (Faszination Fankurve, 30.06.2015)






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