18.08.2021 - 1. FC Köln

Fans dürfen von der Polizei nicht anlasslos gefilmt werden


Das Landgericht Köln hat entschieden, dass Fußballfans durch die Polizei nicht anlasslos gefilmt werden dürfen. Die Entscheidung des Gerichts könnte massive Auswirkungen auf die Videoüberwachung in Fußballstadien sowie auf Anreisewegen zur Folge haben.

Im konkreten Fall ging es um eine Freitagabendpartie in der Regionalliga West zwischen der zweiten Mannschaft des 1. FC Köln und Rot-Weiß Oberhausen. Am 26. August 2016 kam es auf der Haupttribüne des Franz-Kremer-Stadions in Köln zu Gesängen, die von nebenan platzierten Polizeikräften als Beleidigung aufgefasst wurden. Es handelte sich u.a. um „All Cops are Bastards“-Rufen. Bereits 2016 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Kollektivbeleidigung „ACAB“ (All Cops Are Bastards) nicht ohne Weiteres strafbar ist und von der freien Meinungsäußerung gedeckt sei, falls sich die Beleidigung nicht auf eine überschaubare und abgegrenzte Gruppe bezieht (Faszination Fankurve berichtete). Das Amtsgericht Köln stellte deshalb bereits die Strafverfahren, die wegen der Gesänge am 26. August 2016 eingeleitet wurden, ein.


Laut eines LTO-Berichts ging die Kölner Staatsanwaltschaft jedoch in Berufung, um doch noch eine Verurteilung wegen Beleidigung zu erwirken. Doch das Landgericht Köln entschied, dass die Polizei die als Beweismittel eingebrachten Videos, mit denen die beleidigenden Gesänge belegt werden sollte, gar nicht erstellen durfte. Dadurch könnte die Staatsanwaltschaft letztlich für ein Grundsatzurteil gesorgt haben, das die Videoüberwachung von Fußballfans deutlich erschweren könnte. Das Landgericht entschied nämlich zu Gunsten der Fußballfans und sah durch die Videoaufnahmen einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Fans. Laut des Berichts hatte die Polizei während des Spiels immer Mal wieder minutenlange Videos vom Kölner Fanblock gemacht. Straftaten sollen auf den Videos jedoch nicht zu sehen seien. Laut des Polizeigesetzes in Nordrhein-Westfalen sind solche Aufnahmen jedoch nur erlaubt, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begangen werden. Nur weil im gleichen Block in der Vergangenheit Mal Pyrotechnik gezündet wurde, sei laut Auffassung des Gerichts kein Grund, die Kölner Fans beim Spiel gegen Oberhausen zu filmen.

Der Kölner Rechtsanwalt Tobias Westkamp, der einen der Kölner Fans vertrat, erklärte im Nachgang der Gerichtsentscheidung gegenüber LTO: „Die anlasslose Videoüberwachung von Fußballfans ist rechtswidrig und muss gestoppt werden.“ Hier geht es zum ausführlichen LTO-Artikel zum Thema. In den großen Stadien der Bundesliga werden die Kameraüberwachungssysteme in Deutschland zwar von den Vereinen und Sportstättenbetreibern zur Verfügung gestellt, am Spieltag aber von der Polizei bedient. (Faszination Fankurve, 18.08.2021)

Fanfotos 1. FC Köln




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