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Vor dem Amtsgericht Mönchengladbach musste sich gestern ein Fan des Hamburger SV verantworten, weil er im März 2014 beim Bundesligaspiel in Mönchengladbach Pyrotechnik gezündet haben soll. Anhand seiner Kleidung war der Angeklagte jedoch nicht zweifelsfrei zu identifizieren.
Der 23 Jahre alte HSV-Fan bestritt nicht, am besagten Tag im Borussia Park gewesen zu sein. Jedoch sei er nicht die Person, die auf dem Polizeivideo zu sehen sei. Anhand seines Outfits, u.a. an seinen Schuhen, sollte der Fan identifiziert werden. Sein Anwalt präsentierte zudem Videos vom gleichen Tag, die den Angeklagten in anderer Kleidung zeigten. Der zuständige Richter folgte der Staatsanwaltschaft deshalb nicht und sprach den wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Vermummumgsverbot angeklagten HSV-Fan frei. Die Staatsanwaltschaft forderte zuvor eine Geldstrafe in Höhe von 4.500 Euro.
Der Freigesprochene, der beim Fußball noch niemals negativ auffällig wurde, geriet durch eine Personalienfeststellung ins Visier der Behörden. Ein Szenekundiger Polizeibeamter aus Hamburg sagte vor Gericht ebenfalls aus. (Faszination Fankurve, 16.06.2015)