27.11.2015 - 1. FC Kaiserslautern

Geldstrafe wegen „ACAB“ in Fangesang


Ein Stadionverbotler des 1. FC Kaiserslautern wurde vom Amtsgericht Heidelberg zu einer Geldstrafe in Höhe von 400 Euro verurteilt, weil er beim Auswärtsspiel in Sandhausen am 31. März 2013 einen Fangesang gesunden haben soll, in dem auch die Buchstabenkombination „ACAB“ vorkam.

Diese wird üblicherweise als Abkürzung für „All Cops Are Bastards“ verwendet. Mehrere Polizisten, die die mit Stadionverboten belegten FCK-Fans am Ende des Spiels in Sandhausen von der Kneipe zurück zum Stadion begleiteten, erstatteten Anzeige wegen des mehrzeiligen Fangesangs, in dem kurz „ACAB“ vorkommt. Videoaufnahmen der Polizei sollen belegen, wer diese Zeilen mitgesungen hat.

Der Rechtsanwalt des FCK-Fan erklärte laut Rhein-Neckar-Zeitung vor Gericht, dass das Lied ein allgemeines Protestlied sei und nicht gegen Polizisten gerichtet war. Es habe kein Blickkontakt zwischen dem FCK-Fan und den Polizisten bestanden, als dieser „ACAB“ gesungen haben soll. Somit sei die Beleidigung nicht gegen die eingesetzten Beamten gerichtet gewesen. Nach Angaben der Fans wurde die Gruppe FCK-Fans von der Polizei grundlos am Weitergehen gehindert.

Die Staatsanwaltschaft schickte zu der Verhandlung lediglich eine Rechtreferendarin. Das Gericht blieb letztlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft und verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 400 Euro. Ein weiterer FCK-Fan wurde freigesprochen. (Faszination Fankurve, 27.11.2015)

Fanfotos 1. FC Kaiserslautern




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