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Das Amtsgericht Münster hat heute ein Verfahren gegen einen Ultrà des VfL Osnabrück eingestellt, der im März 2014 eine Pyroshow in Münster koordiniert haben soll. Das Gericht ist der Meinung, dass der Rauch der zertifizierten Bengalischen Fackeln nicht gesundheitsgefährdend war.
Der 25 Jahre Ultrà, der laut Westfälischen Nachrichten nicht selbst gezündet haben soll, aber die Pyroaktion koordinierte, hat somit nicht gegen das Sprengstoffgesetz verstoßen. Die Mehrheit der gezündeten Bengalos soll eine Zertifizierung laut Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) gehabt haben. Eigentlich dienen diese Bengalischen Fackeln im Bootsbereich der Seenotrettung. Sie sind ab 18 Jahren in Deutschland frei verkäuflich. Für das Gericht war es entscheidend, dass die Fackeln die BAM-Zertifizierung besaßen und es sich nicht um illegale Pyrotechnik aus dem Ausland handelte.
Das Urteil aus erster Instanz wurde aufgehoben, weil ein BAM-Gutachter den Rauch der etwa 25 Fackeln als nicht gesundheitsgefährdend einstufte und die Bengalos unter freiem Himmel gezündet wurden. (Faszination Fankurve, 16.02.2016)